Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Umsetzung der Rechtsregelungen der Europäischen Gemeinschaft sowie der nationalen Regelungen für den ökologischen Landbau im Bundesland Hessen.
Was ist anders im Ökolandbau?
Die ökologische Landwirtschaft strebt eine möglichst umweltschonende, nachhaltige Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln an und verzichtet auf chemisch-synthetische Hilfsmittel. Leitidee ist der geschlossene Betriebskreislauf, vorgeschrieben sind eine artgerechte und flächengebundene Tierhaltung, eine vielseitige Fruchtfolge, überwiegend organische Düngung und mechanische Beikrautregulierung. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit und die Gesundheit von Tieren und Pflanzen sollen mit naturnahen Methoden, Dünge- und Arzneimitteln erhalten und gesteigert werden.
Gentechnische Organismen oder aus diesen hergestellte Erzeugnisse sind grundsätzlich verboten.
Qualitätssicherung durch Bio-Kontrolle
Damit im Lebensmittelbereich auch wirklich „Bio“ drin ist, wo „Bio“ draufsteht, wird der Ökolandbau in allen Bereichen der Erzeugung ökologischer Produkte – vom Anbau bis zur Vermarktung – überwacht und kontrolliert.
Kontrollpflichtig sind Unternehmen, die Produkte mit dem Ziel der Vermarktung erzeugen, aufbereiten, lagern, handeln oder einführen, die als Erzeugnisse aus ökologischen Anbau gekennzeichnet sind. Sie müssen sich einem kontinuierlichen Kontrollverfahren unterziehen, das von staatlich zugelassenen und beliehenen Kontrollstellen durchgeführt wird. Derzeit sind dies in Hessen 17 Kontrollstellen (Liste im Downloadbereich). Zwischen Betrieb und Kontrollstelle wird ein privatrechtlicher Kontrollvertrag abgeschlossen und in der Folge wird mindestens einmal jährlich kontrolliert. Doch nicht nur die Betriebe unterliegen einer konsequenten Kontrolle, auch die Kontrollstellen selbst werden von der zuständigen Behörde überwacht.
Die Meldung zum Öko-Kontrollverfahren muss an die Kontrollstelle, aber auch an die zuständige Behörde erfolgen. Dies ist online mittels unter folgendem Link erreichbaren Formulars möglich: