Die Regierungspräsidien nehmen die Aufgaben der Fachaufsichtsbehörde über die Ordnungsbehördender der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern wahr.
Sie sind insbesondere zuständig für Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich
- des Feiertagsrechtes,
- des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes,
- des Friedhofs- und Bestattungsrechtes,
- des Passrechtes,
- des Ausweisrechtes,
- des Melderechtes.
Darüber hinaus leistet das Regierungspräsidium Gießen als zentrale Anlaufstelle im Land Hessen internationale Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (Zustellung und Vollstreckung).
Allgemeines Ordnungsrecht
Das Spektrum der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung umfasst das gesamte klassische Gefahrenabwehrrecht, soweit es nicht durch die Polizei oder (wie etwa im Bau- oder Gewerberecht) durch andere Fachbehörden wahrgenommen wird. Hierzu gehören insbesondere das HSOG mit seinen weitgehend landesrechtlich ergangenen Gefahrenabwehrverordnungen (wie beispielsweise der Hundeverordnung), das Versammlungsrecht und das Waffenrecht. Zum Allgemeinen Ordnungsrecht gehören auch das Pass- und Personalausweisrecht sowiedas Melderecht. In allen diesen Bereichen gehört zur Fachaufsicht auch die Unterstützungund Beratungder Ordnungsbehörden im Geschäftsbereich.
Daneben werden Aufgaben nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz (insbesondere die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Beisetzung außerhalb öffentlicher Friedhöfe), und nach dem Gräbergesetz wahrgenommen und die Pflege und Betreuung der jüdischen Friedhöfe im Regierungsbezirk überwacht, gesteuert und gefördert.