Eine Startlinie in einem Stadion.

Sportstättenförderung

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Die Hessische Landesregierung gewährt Sportvereinen und Kommunen Zuwendungen im Bereich Sportstättenbau.

Zuwendungen werden für folgende Maßnahmen gewährt:

  • den Neu- und Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
  • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • die Ausstattung von Sportstätten.

Dabei werden vorrangig die Sanierung und die Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

Der formlose Antrag muss an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Abteilung VI – Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12 in 65185 Wiesbaden gerichtet werden.

Informationen zum Antragsverfahren können auf der Homepage Öffnet sich in einem neuen Fenster des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport entnommen werden.

Das Regierungspräsidium Gießen ist zuständig für die verwaltungsmäßige Prüfung der Bauvorhaben und die Auszahlung der Zuwendungen innerhalb des Regierungsbezirks Gießen.

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