Eine Startlinie in einem Stadion.

Sportstättenförderung

Die Hessische Landesregierung gewährt Sportvereinen und Kommunen Zuwendungen im Bereich Sportstättenbau.

Zuwendungen werden für folgende Maßnahmen gewährt:

  • den Neu- und Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
  • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • die Ausstattung von Sportstätten.

Dabei werden vorrangig die Sanierung und die Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

Der Antrag muss an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Abteilung VI – Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12 in 65185 Wiesbaden gerichtet werden.

Informationen zum Antragsverfahren können auf der HomepageÖffnet sich in einem neuen Fenster des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege entnommen werden.

Das Regierungspräsidium Gießen ist zuständig für die verwaltungsmäßige Prüfung der Bauvorhaben und die Auszahlung der Zuwendungen innerhalb des Regierungsbezirks Gießen.

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!

Stefanie Müller

Sportland Hessen: für die Landkreise Vogelsbergkreis und Gießen

Vereinseigener Sportstättenbau, SWIM, SWIMplus und NES

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