Versorgungsamt Gießen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen zu dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) Gießen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Erreichbarkeit

Der Arbeitsbereich Elterngeld ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar. 

Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen einen Termin!

Der Arbeitsbereich Schwerbehindertenrecht ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar. 

Aktuelle Information der Elterngeldstellen in Hessen:

Zur Vermeidung von Rückfragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld im Jahr 2023 erhalten Sie nachstehende Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme:

Im Monat Februar 2024 werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung an alle Elterngeldempfänger des Jahres 2023 Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt verschickt, die die gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes ausweisen.

Sollten Sie bei der Angabe des Leistungszeitraumes Abweichungen zu den Lebensmonaten Ihres Kindes feststellen, für welches Ihnen Elterngeld gewährt worden ist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Die automatisiert erstellten Bescheinigungen geben für steuerliche Zwecke immer den Zeitpunkt an, zu dem die Anweisung des Geldes an die Elterngeldempfänger erfolgt ist.

 

Die Bescheinigungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt und dienen Ihrer Information und dem Nachweis von Elterngeldzahlungen, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 angeben müssen.

 

Elterngeldempfänger, die für das Jahr 2023 keine Einkommenssteuererklärung einreichen, können die ihnen übersandte Bescheinigung als gegenstandslos betrachten.

 

Eine Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle, um Fragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung zu klären, sollte damit entbehrlich sein.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Fax

0611/327644-253

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen

Postanschrift:
Postfach 101052
35340 Gießen

Sprechzeiten:

Montag – Donnerstag         8:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag                                  8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Weitere Informationen gibt es hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

Anfahrt:
Das HAVS Gießen ist über mehrere Buslinien mit den Haltestellen „Südanlage“ oder „Johanneskirche“ zu erreichen.
Mit dem PKW stehen Besucherparkplätze über die Zufahrt Südanlage zur Verfügung (Navigationseingabe „Südanlage 14“)

Bitte geben Sie bei Ihren Schreiben - falls bekannt – das Geschäftszeichen an! 

Hier gelangen Sie zur Übersicht "Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig? | rp-gießen. hessen.de".

Kontakt

Bürgerbüro Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

Kontakt

Bürgerbüro Elterngeld (BEEG)