Versorgungsamt Gießen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen zu dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) Gießen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Aktuelle Information der Elterngeldstelle im HAVS Gießen:

Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauern kann. Hierfür wird um Verständnis und Geduld gebeten.

Bitte sehen Sie aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung der Elterngeldstelle nach Möglichkeit davon ab, Rückfragen zu stellen, insbesondere im Hinblick auf den Eingang Ihres Antrages. 

Sie erhalten nach Antragstellung entweder elektronisch oder in Papierform eine Eingangsbestätigung.

Eine inhaltliche Auswertung des Antrages erfolgt aufgrund der internen Abläufe erst zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem die Elterngeldstelle gegebenenfalls wegen Rückfragen noch einmal auf Sie zukommt.

Wichtig ist: Je vollständiger Sie Ihren Elterngeldantrag einreichen, umso schneller kann beschieden und es müssen keine Unterlagen nachgefordert werden!

Hierfür ein paar Kontrollfragen für Sie, um häufig gemachte Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, die zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen:

  • Haben Sie den Elterngeldantrag unterschrieben?
  • Ist die richtige Geburtsbescheinigung im Original beigefügt?
  • Haben Sie eine Elternzeitbescheinigung beigefügt, die nach der Kindesgeburt erstellt worden ist und die im Elterngeldantrag beantragten Lebensmonate ausweist?
  • Haben Sie einen Nachweis zum Mutterschaftsgeld beigefügt, der den Gesamtzeitraum des Bezuges von Mutterschaftsgeld (vor- und nachgeburtlich) belegt?
  • Legen Sie gegebenenfalls Ihren aufenthaltsrechtlichen Nachweis vollständig, insbesondere mit dem Zusatzblatt zum Ausweis, vor.

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig nach der Kindesgeburt, denn Elterngeld kann nur maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt werden.

Bei besonderen Problemkonstellationen legen Sie bitte Ihrem Antrag ein formloses Begleitschreiben bei und es wird mit Ihnen im Rahmen der Antragsbearbeitung Kontakt aufgenommen.

Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Elterngeldstelle kann das gemeinsame Ziel der korrekten und zügigen Bearbeitung Ihres Elterngeldantrages am besten erreicht werden. 

Erreichbarkeit

Der Arbeitsbereich Elterngeld ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar. 

Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen einen Termin!

Der Arbeitsbereich Schwerbehindertenrecht ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar. 

Eine Frau mit Baby im Arm arbeitet am Notebook.

Online-Service

Schreiben Sie Ihrer Elterngeldstelle!

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen online – z. B. Fragen, Rückmeldungen oder Unterlagen.

Stellenangebote

Aktuelle Information der Elterngeldstellen in Hessen:

Zur Vermeidung von Rückfragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld im Jahr 2025 erhalten Sie nachstehende Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme:

Im Monat Februar 2026 werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung an alle Elterngeldempfänger des Jahres 2025 Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt verschickt, die die gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes ausweisen.

Sollten Sie bei der Angabe des Leistungszeitraumes Abweichungen zu den Lebensmonaten Ihres Kindes feststellen, für welches Ihnen Elterngeld gewährt worden ist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Die automatisiert erstellten Bescheinigungen geben für steuerliche Zwecke immer den Zeitpunkt an, zu dem die Anweisung des Geldes an die Elterngeldempfänger erfolgt ist.

 

Die Bescheinigungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt und dienen Ihrer Information und dem Nachweis von Elterngeldzahlungen, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2025 angeben müssen.

 

Elterngeldempfänger, die für das Jahr 2025 keine Einkommenssteuererklärung einreichen, können die ihnen übersandte Bescheinigung als gegenstandslos betrachten.

 

Eine Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle, um Fragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung zu klären, sollte damit entbehrlich sein.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Fax

+49 611 327644 253

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen

Postanschrift:
Postfach 101052
35340 Gießen

Sprechzeiten:

Montag – Donnerstag         8:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag                                  8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Weitere Informationen gibt es hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

Anfahrt:
Das HAVS Gießen ist über mehrere Buslinien mit den Haltestellen „Südanlage“ oder „Johanneskirche“ zu erreichen.
Mit dem PKW stehen Besucherparkplätze über die Zufahrt Südanlage zur Verfügung (Navigationseingabe „Südanlage 14“)

Bitte geben Sie bei Ihren Schreiben - falls bekannt – das Geschäftszeichen an! 

Hier gelangen Sie zur Übersicht "Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig? | rp-gießen. hessen.de".

Kontakt

Bürgerbüro Schwerbehindertenrecht (SGB IX)