Aktuelle Information der Elterngeldstelle im HAVS Gießen:
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauern kann. Hierfür wird um Verständnis und Geduld gebeten.
Bitte sehen Sie aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung der Elterngeldstelle nach Möglichkeit davon ab, Rückfragen zu stellen, insbesondere im Hinblick auf den Eingang Ihres Antrages.
Sie erhalten nach Antragstellung entweder elektronisch oder in Papierform eine Eingangsbestätigung.
Eine inhaltliche Auswertung des Antrages erfolgt aufgrund der internen Abläufe erst zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem die Elterngeldstelle gegebenenfalls wegen Rückfragen noch einmal auf Sie zukommt.
Wichtig ist: Je vollständiger Sie Ihren Elterngeldantrag einreichen, umso schneller kann beschieden und es müssen keine Unterlagen nachgefordert werden!
Hierfür ein paar Kontrollfragen für Sie, um häufig gemachte Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, die zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen:
- Haben Sie den Elterngeldantrag unterschrieben?
- Ist die richtige Geburtsbescheinigung im Original beigefügt?
- Haben Sie eine Elternzeitbescheinigung beigefügt, die nach der Kindesgeburt erstellt worden ist und die im Elterngeldantrag beantragten Lebensmonate ausweist?
- Haben Sie einen Nachweis zum Mutterschaftsgeld beigefügt, der den Gesamtzeitraum des Bezuges von Mutterschaftsgeld (vor- und nachgeburtlich) belegt?
- Legen Sie gegebenenfalls Ihren aufenthaltsrechtlichen Nachweis vollständig, insbesondere mit dem Zusatzblatt zum Ausweis, vor.
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig nach der Kindesgeburt, denn Elterngeld kann nur maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt werden.
Bei besonderen Problemkonstellationen legen Sie bitte Ihrem Antrag ein formloses Begleitschreiben bei und es wird mit Ihnen im Rahmen der Antragsbearbeitung Kontakt aufgenommen.
Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Elterngeldstelle kann das gemeinsame Ziel der korrekten und zügigen Bearbeitung Ihres Elterngeldantrages am besten erreicht werden.