Es gibt ihn tatsächlich, den Bergbau in Hessen. Etwa 5.100 Menschen sind in mehr als 200 hessischen Bergbaubetrieben tätig. Insgesamt erbringen sie jährlich eine Rohförderung von rund 45 Millionen Tonnen. Der größte Bergbauzweig Hessens ist der Kali- und Steinsalzbergbau in Osthessen mit einer Rohsalzförderung in Höhe von 15,6 Millionen Tonnen pro Jahr. Darüber hinaus werden in Tagebauen, die der hessischen Bergaufsicht unterliegen, pro Jahr rund
- 14,2 Millionen Tonnen Basalt,
- 6,2 Millionen Tonnen Quarz, Quarzsande und -kiese,
- 1,0 Millionen Tonnen Quarzit sowie
- 0,8 Millionen Tonnen Ton, Bentonit und Kaolin
abgebaut (angegeben jeweils als Rohförderung).
Zudem werden mittels Bohrungen jährlich etwa 660.000 Kubikmeter Sole gewonnen. Zahlreiche größere Erdwärmeprojekte sind im Aufschluss oder in Planung.
Unter Bergbau wird allgemein das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen verstanden.
Das Aufsuchen bezeichnet die mittelbaren und unmittelbaren Tätigkeiten, mit denen man Lagerstätten entdecken und erkunden will. Dies geschieht sowohl auf der Grundlage geophysikalischer und geochemischer Verfahren als auch durch die Entnahme von Proben.
Das Gewinnen bezeichnet das Lösen oder Freisetzen von Bodenschätzen mit allen dazu erforderlichen Tätigkeiten.
Das Aufbereiten bezeichnet die Tätigkeiten, mit denen die gewonnenen Bodenschätze zur Herstellung verkaufsfähiger oder zur Weiterverarbeitung geeigneter Produkte in ihre Bestandteile getrennt oder angereichert, gelöst, zerkleinert oder stückig gemacht werden.
Aufgaben
Bergbaubetriebe, in denen Bodenschätze gewonnen werden, die in den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes (BBergG) fallen, unterliegen der Bergaufsicht. In Mittelhessen gibt es zurzeit rund 100 solcher Betriebe. In ihnen werden überwiegend Bodenschätze gewonnen, die als Rohstoffe in der Bauindustrie benötigt werden: Basalt, Diabas, Quarzsand und -kies sowie Ton.
Für die Zulassung und Überwachung dieser Betriebe sind die Regierungspräsidien als Bergbehörde zuständig. In Mittelhessen nimmt das Dezernat 44.1 – Bergaufsicht – diese Aufgaben wahr. Darüber hinaus ist das Dezernat auch für die Umsetzung der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Gesetze und Verordnungen (z. B. im Bereich Wasser-, Immissionsschutz-, Abfall-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzrecht) verantwortlich.
Neben den „klassischen“ Bergbaubetrieben hat das Dezernat auch Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen sollen, Untergrundspeicher sowie Besucherbergwerke und -höhlen im Blick.
Zentrales Instrument für die Ausübung der Bergaufsicht ist das im BBergG verankerte Betriebsplanverfahren. Danach dürfen Bergbaubetriebe nur auf der Grundlage zugelassener Betriebspläne errichtet und geführt werden. Die Betriebspläne (Rahmen-, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne) werden von der Bergbehörde geprüft und zugelassen.