Zur Vorbereitung einer Abschiebung kann die Beschaffung von Reisedokumenten einschließlich Vorführung bei der zuständigen konsularischen Vertretung erforderlich sein. Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Beschaffung von Passersatzpapieren für die Länder Algerien, Marokko, Tunesien, die Demokratische Republik Kongo, Bangladesch und Syrien.
Die Beschaffung von Passersatzpapieren ist bei ausreisepflichtigen Ausländern, die nicht über einen Reisepass verfügen, Grundvoraussetzung für eine Aufenthaltsbeendigung und erfolgt über die jeweilige Auslandsvertretung.