Auf einem Monitor steht das Wort "Ausländerbehörde" geschrieben. Daneben eine Waage und Paragraphen.

Zentrale Passersatzbeschaffung

WICHTIG!

Umzug Abt. II

Die Abteilung Arbeitsschutz und Inneres des Regierungspräsidiums Gießen zieht in eine neue Liegenschaft um. In der Zeit vom 01. – 15.09.2026 kommt es deswegen zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit. Der Kontakt ist in diesem Zeitraum nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Persönliche Vorsprachen müssen unbedingt vorher telefonisch angemeldet werden. Bitte nutzen Sie dafür folgende Rufnummern oder Mailadressen:

Anliegen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht:

Telefon: 0641 303 2629 
E-Mail: Dez23.Geschaeftszimmer@rpgi.hessen.de

Ab dem 15.09.2026 ist die Abteilung Arbeitsschutz und Inneres des Regierungspräsidiums Gießen in der Lufthansastraße 9 in Gießen zu finden.

Zur Vorbereitung einer Abschiebung kann die Beschaffung von Reisedokumenten einschließlich Vorführung bei der zuständigen konsularischen Vertretung erforderlich sein. Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Beschaffung von Passersatzpapieren für die Länder Algerien, Marokko, Tunesien, die Demokratische Republik Kongo, Bangladesch und Syrien.

Die Beschaffung von Passersatzpapieren ist bei ausreisepflichtigen Ausländern, die nicht über einen Reisepass verfügen, Grundvoraussetzung für eine Aufenthaltsbeendigung und erfolgt über die jeweilige Auslandsvertretung.