Aufgaben und Organisation
Die für die Planungsregion Mittelhessen zu bildende Regionalversammlung stellt die Verbindung zwischen kommunaler Selbstverwaltung und der Landesplanung dar. Sie wird indirekt gewählt und ist für die Regionalplanung das unmittelbar zuständige Beschlussorgan. Die Regionalversammlung ist Trägerin von Rechten und Pflichten und wird durch den von den Mitgliedern der Regionalversammlung gewählten Vorsitzenden nach außen vertreten. Die Regionalversammlung beschließt u.a. über die Aufstellung des Regionalplans, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Vorlage des Regionalplans an die Landesregierung zur Genehmigung. Außerdem kann die Regionalversammlung Abweichungen von den Zielen der Regionalplanung zulassen.
Die Regionalversammlung Mittelhessen besteht zurzeit aus 31 Mitgliedern, die von den Kreistagen der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg sowie den Stadtverordnetenversammlungen der Städte Gießen, Marburg und Wetzlar gewählt werden.
Zur Regelung ihrer inneren Strukturen und des Geschäftsablaufs hat die Regionalversammlung Mittelhessen eine Geschäftsordnung beschlossen.
Bei der Erledigung ihrer Aufgaben wird die Regionalversammlung Mittelhessen vom Dezernat 31 des Regierungspräsidiums Gießen als Geschäftsstelle unterstützt.
Gesetzliche Grundlagen
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)
Das Landesgesetz enthält Regelungen, die das Raumordnungsgesetz des Bundes ergänzen. Die landesweite Raumordnung (Landesplanung) ist Aufgabe des Landes. Für das gesamte Gebiet von Hessen wird als landesweiter Raumordnungsplan, der Landesentwicklungsplan (LEP), aufgestellt. Für die drei Regionen des Landes heißen die Raumordnungspläne Regionalpläne.
Die Instrumente der Raumordnung sind so anzuwenden, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden die örtlichen Angelegenheiten selbstverantwortlich gestalten und auf die Ziele und Maßnahmen der Landesplanung Einfluss nehmen können.