Ein Fahrer mit Warnweste sitzt im Führerhaus seines LKW's.

Arbeitszeitgestaltung für das Fahrpersonal im Straßenverkehr

Das Fahrpersonalgesetz enthält die grundlegenden Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung für das Fahrpersonal im Straßenverkehr. Durch Festlegung der Fahrzeiten und Mindestanforderungen an Pausen und Ruhezeiten wird der Arbeitsschutz der sogenannten "rollenden Arbeitsplätze" gewährleistet.

Für die gewerblichen Fahrer gelten dabei in der EU-einheitliche Vorschriften über die maximalen Lenkzeiten und die dazwischen liegenden Mindestruhezeiten. Nach spätestens viereinhalb Stunden reiner Lenkzeit müssen 45 Minuten Pause eingelegt werden. In der Pause dürfen keine anderweitigen Arbeiten verrichtet werden. Täglich sind maximal 9 Fahrstunden (zweimal in der Woche 10 Fahrstunden) erlaubt. Es sind tägliche Ruhezeiten von 11 Stunden (dreimal in der Woche 9 Stunden) sowie Wochenruhezeiten einzuhalten.

Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Neufahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen, die erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Das Gerät ersetzt das bisher verwendete analoge Kontrollgerät mit den dazugehörigen Schaublättern.

Ausführliche Informationen zum digitalen Kontrollgerät finden Sie in dem gleichnamigen Flyer, der unter "Downloads" abrufbar ist.

Zentrale Ahndungsstelle

Die hessenweit zuständige Zentrale Ahndungsstelle für Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist im Dezernat 25.3 des Regierungspräsidiums Gießen angesiedelt. Die als Fachzentrum am Standort Hadamar tätige Stelle ahndet Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

„Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ ist ein Sammelbegriff für Gesetze und Verordnungen, die als Schutzvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr erlassen wurden. Die Bestimmungen regeln den Arbeitsschutz der so genannten "rollenden Arbeitsplätze". Sie legen maximale Lenkzeiten sowie das Mindestmaß für Pausen und Ruhezeiten fest.

Als Teilgebiet des Arbeitsschutzes verfolgen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr das Ziel, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals im Güter- und Personenverkehr human und sicher zu gestalten. Darüber hinaus sollen sie zur Verkehrssicherheit beitragen und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten.

Die Bußgeldhöhe kann bei dem Fahrpersonal bis zu 5.000 EUR und beim Unternehmer bis zu 30.000 EUR betragen. In besonderen Fällen kann sie sogar deutlich höher ausfallen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen für die Themen Fahrpersonal im Straßenverkehr und Zentrale Ahndungsstelle:

Sabine Holighaus

Kontakt

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen für die Themen Fahrpersonal im Straßenverkehr und Zentrale Ahndungsstelle:

Julian Thimm