Informieren Sie sich über die Finanzierung der sogenannten „generalistischen“ Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) werden die bisherigen Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt.
Die Pflegeeinrichtungen und die Krankenhäuser erhalten die Umlagebescheide immer im letzten Quartal eines Jahres für das Folgejahr. Die Umlagezahlungen werden bis zum 10. des Kalendermonats erbracht.
Die Krankenhäuser und die Pflegeeinrichtungen refinanzieren ihre Umlagezahlungen über Ausbildungszuschläge. Diese werden entweder von den Krankenkassen oder den Bewohner/innen bzw. Patienten/innen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bezahlt.
Um die Ausbildungskosten zu decken, erhalten alle ausbildenden Einrichtungen Ausgleichszuweisungen aus Fondsmitteln.
Die Höhe setzt das Regierungspräsidium Gießen mit einem Festsetzungsbescheid fest.
Die staatlich anerkannten Pflegeschulen erhalten ebenfalls Ausgleichszuweisungen aus Fondsmitteln.
Die Höhe der Ausgleichszuweisung setzt das Regierungspräsidium Gießen mit einem Festsetzungsbescheid fest.
Die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen, die Vereinigungen der Träger der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Land, die Landeskrankenhausgesellschaften und Vertreter des Landes Hessen bilden eine Schiedsstelle (§ 36 PflBG).
Die zuständige Stelle nach dem Pflegeberufegesetz, Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 64 (Pflegeberufe), bietet Ihnen zur Gewährleistung Ihrer Mitteilungspflicht nach §§ 5, 11, 12 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung zum 15. Juni eine IT-Softwarelösung an. Die Applikation „PflBG Datenmeldung“ kann über den Link installiert werden. Installationshinweise finden Sie unter Downloads.