Eingaben zum Anlagenbezogenen Gewässerschutz-unter Angabe der vollständigen Absenderanschrift- an: anlagenbezogenergewaesserschutz@rpgi.hessen.de
Ziel des anlagenbezogenen Gewässerschutzes ist es, Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern und des Grundwassers zu verhindern, welche durch Abwasseranlagen bzw. den damit verbundenen Abwassereinleitungen und durch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verursacht werden können (vorbeugender Gewässerschutz). Soweit bereits Gewässerbeeinträchtigungen eingetreten sind, werden die notwendigen Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung der Beeinträchtigungen veranlasst (nachsorgender Gewässerschutz).
Wesentliche Instrumente zur Erreichung dieses Zieles sind die Zulassung und Überwachung von Anlagen und Einleitungen, die Überwachung von Betrieben (Betriebliche Gewässerschutzinspektion) und die Veranlassung von Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer (Gewässeraufsicht).
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über unsere Aufgaben im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes (Industrielles Abwasser / Wassergefährdende Stoffe).
In den Link-/Downloadbereichen erhalten Sie Zugriff zu den wesentlichen rechtlichen Bestimmungen, und zu speziellen Themen werden Ihnen Arbeitshilfen (Merkblätter, Formulare etc.) angeboten, die Sie als Betreiber von gewerblichen Abwasseranlagen und/oder von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten unterstützen sollen.