Grafische Darstellung des anlagenbezogenen Gewässerschutzes

Anlagenbezogener Gewässerschutz

Eingaben zum Anlagenbezogenen Gewässerschutz-unter Angabe der vollständigen Absenderanschrift- an:anlagenbezogenergewaesserschutz@rpgi.hessen.de

Ziel des anlagenbezogenen Gewässerschutzes ist es, Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern und des Grundwassers zu verhindern, welche durch Abwasseranlagen bzw. den damit verbundenen Abwassereinleitungen und durch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verursacht werden können (vorbeugender Gewässerschutz). Soweit bereits Gewässerbeeinträchtigungen eingetreten sind, werden die notwendigen Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung der Beeinträchtigungen veranlasst (nachsorgender Gewässerschutz).

Wesentliche Instrumente zur Erreichung dieses Zieles sind die Zulassung und Überwachung von Anlagen und Einleitungen, die Überwachung von Betrieben (Betriebliche Gewässerschutzinspektion) und die Veranlassung von Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer (Gewässeraufsicht).

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über unsere Aufgaben im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes (Industrielles Abwasser / Wassergefährdende Stoffe).

In den Link-/Downloadbereichen erhalten Sie Zugriff zu den wesentlichen rechtlichen Bestimmungen, und zu speziellen Themen werden Ihnen Arbeitshilfen (Merkblätter, Formulare etc.) angeboten, die Sie als Betreiber von gewerblichen Abwasseranlagen und/oder von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten unterstützen sollen.

Themen

Durch unsere Tätigkeiten stellen wir sicher, dass in Industrie- und Gewerbebetrieben anfallende Abwässer den Anforderungen des Gewässerschutzes entsprechend behandelt und abgeleitet werden.

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

Insbesondere die zahlreichen, auf den unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zurückzuführenden Boden- und Grundwasserbelastungen, die Beeinträchtigungen oberirdischer Gewässer bei akuten betrieblichen Schadensfällen und die überwiegend für den Gewässerschutz bedeutsamen Altlasten verdeutlichen die Notwendigkeit des vorsorgenden anlagenbezogenen Gewässerschutzes.

Die Wasserbehörden haben im Rahmen ihrer gesetzlich verankerten Aufsichtsfunktion (Gewässeraufsicht) sicherzustellen, dass von Abwasseranlagen und -einleitungen sowie von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen keine Gefahren für Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und öffentliche Abwasseranlagen ausgehen können. Hierzu erfassen und überwachen die Wasserbehörden wasserwirtschaftlich relevante Betriebe und Anlagen, was üblicherweise im Rahmen der betrieblichen Gewässerschutzinspektion geschieht.

Im Regelfall wird hierbei der Betrieb insgesamt einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Im Einzelfall – z.B. bei einem konkreten Gefahrenverdacht – kann die Prüfung anlassbezogen erfolgen und sich dabei auch auf Teilbereiche beschränken.

Ziel der betrieblichen Gewässerschutzinspektion ist es im Besonderen,

  • die vorhandenen Abwasseranlagen und -einleitungen sowie die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffenzu erfassen und diese unter Berücksichtigung der spezifischen Schutzbedürftigkeit des Standortes zu bewerten,
  • den behördlichen Kenntnisstand mit dem tatsächlichen Bestand der relevanten Anlagen abzugleichen und bei Bedarf zuaktualisieren,
  • den Anlagenbetreiber bei seinen Betreiberpflichten zu unterstützen und fachlich zu beraten, insbesondere die erforderliche Eigen- und Fremdüberwachung von Anlagen und Einleitungen sicherzustellen,
  • Anlagenmängel zu erkennen und zu beseitigen und somit von den Anlagen bzw. Einleitungen ausgehende Gefahren oder Gewässerbeeinträchtigungen abzuwehren,
  • formale Defizite zu erkennen und ggf. abzubauen (Genehmigungen, Erlaubnisse, Anzeigen, Eignungsfeststellungen, sonstige Zulassungen, Sachverständigenprüfungen etc.) und
  • abschließend die Gewässerschutzkonformität des Betriebes festzustellen.

Bei Unfällen mit Auswirkungen auf Gewässer, Boden oder Abwasseranlagen werden Sofortmaßnahmen veranlasst, um schädliche Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter zu vermeiden oder zumindest so weit wie möglich einzudämmen.

Hierzu erstellen die Wasserbehörden Gewässer- und Bodenschutz-Alarmpläne, durch welche insbesondere sichergestellt werden soll, dass relevante interne und externe Stellen schnellstmöglich gewarnt bzw. in die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Schadensbeseitigung eingebunden werden können.

Ansprechpartner Durchwahl 0641 303  E-Mail-Adresse
Katrin Kutschera (Dezernatsleiterin) 4260 Katrin.Kutschera@rpgi.hessen.de
Hui Cheng (stellv. Dezernatsleiterin) 4258 Hui.Cheng@rpgi.hessen.de
Dr. Andreas Miska (stellv. Dezernatsleiter) 4262 Andreas.Miska@rpgi.hessen.de

 

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