Ein Feuerwehrmann während eines Einsatzes.

Brandschutz

Die rechtlichen Grundlagen der täglichen Arbeit des Arbeitsbereiches Brandschutz sind das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, die Hessische Bauordnung und die jeweils hierzu ergangenen Verordnungen und Richtlinien.

Das Aufgabengebiet wird vom Dezernat 22 des Regierungspräsidiums Gießen wahrgenommen.