Eine Person hält Erde auf einer Ackerfläche in den Händen

Altlasten/Bodenschutz

Vorsorgender Bodenschutz

Boden ist wie Luft, Wasser oder Licht eine natürliche und unentbehrliche Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Nur auf intakten Böden kann die Landwirtschaft dauerhaft gesunde Nahrungsmittel produzieren. Sauberes Grundwasser kann nur garantiert werden, wenn wir unsere Böden unversehrt halten. Der Boden ist kaum erneuerbar und steht damit als Ressource nur begrenzt zur Verfügung.

Das Bodenschutzrecht enthält eine grundsätzliche Vorsorgepflicht: Der Eigentümer eines Grundstücks, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und jeder, der durch seine Aktivitäten Veränderungen der Bodenbeschaffenheit eines Grundstücks herbeiführen kann, muss Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen treffen. (Quelle: HMUKLV)

Nachsorgender Bodenschutz

Durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sind in der Vergangenheit zahlreiche schädliche Bodenverunreinigungen und daraus resultierende Grundwasserverunreinigungen entstanden. Auch das unsachgemäße Ablagern von Abfall, wie es oftmals bei stillgelegten Altablagerungen, Deponien oder „Wilden Müllkippen“ der Fall war, führte noch nach Jahren durch biologische, chemische und physikalische Abbau- und Umbauprozesse zu schädlichen Boden- und Grundwasserverunreinigungen.

Diese Verunreinigungen haben oft negative Auswirkungen auf die Funktion des Bodens als Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen, Bodenorganismen und auf die öffentliche und private Trinkwasserversorgung. Sie zu beseitigen oder zumindest die daraus resultierenden Auswirkungen und Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren bzw. abzuwehren ist unsere vordringliche Aufgabe. Altlastenverdächtige Flächen und Grundwasserschadensfälle werden von uns erfasst, bewertet und überwacht. Wir veranlassen auch die Sanierungen.

Im Einzelnen bedeutet das:

Sanierung von Altlasten

Über historische Recherchen und Untersuchungen erfolgt die Bewertung der altlastenverdächtigen Fläche. Nach Feststellen ihrer Sanierungsbedürftigkeit wird der Sanierungspflichtige ermittelt und die Durchführung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen angeordnet oder genehmigt. Das Verfahren endet im Regelfall mit dem Feststellen der erfolgreichen Sanierung.

Grundwasserschäden

Wir ermitteln die Sanierungspflichtigen und ordnen Gefahrenabwehr-, Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen an oder genehmigen sie.

Für die oft schwierige Ermittlung der Verursacher von Grundwasserschäden gibt das Land Hessen Untersuchungen in Auftrag, lässt Grundwassermessstellen errichten und Grundwasseranalysen durchführen.

HIM GmbH – Bereich Altlastensanierung (HIM-ASG)

Die HIM-ASG übernimmt im Auftrag des Landes die Sanierung und Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, wenn die Sanierungsverantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen werden können. Das Land Hessen stellt nach einer Prioritätenliste öffentliche Mittel für Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Wir begleiten die Maßnahmen als Auftraggeber der HIM-ASG und als zuständige Bodenschutzbehörde.

Altflächendatei des Landes Hessen (AFD)

In dieser Datei werden alle Erkenntnisse über Altstandorte und Altablagerungen erfasst. Auf diese Informationen kann für Auskünfte an Privatpersonen oder im Rahmen von Bauverfahren schnell zugegriffen werden.

Beteiligungsverfahren (Bauleitplanungsverfahren, Bauanträge usw.)

Bei Nutzung von altlastenverdächtigen Flächen oder Altlasten bestehen oft Interessenkonflikte. Durch unsere Beteiligung bei Bauleitplanung und ggf. Baugenehmigungsverfahren werden die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes gewahrt.Bei Bauanträgen hat die Bauherrschaft sicherzustellen, dass der Standort keine schädliche Bodenveränderung aufweist, keinem Altlastenverdacht unterliegt oder festgestellte Altlast ist, welche die vorgesehene Nutzung ausschließt oder eine Sanierung erschweren könnte. Es liegt in der Verantwortung der Bauherrschaft, sich an die Bodenschutzbehörde zu wenden.

Rüstungsaltstandort Stadtallendorf (RASTA)

Es handelt sich um Europas größte Rüstungsaltlast, bestehend aus zwei ehemaligen Sprengstofffabriken, der TNT-Fabrik Allendorf, dem heutigen DAG-Gelände, und der Hexyl-Fabrik Herrenwald, dem heutigen WASAG-Gelände, sowie dem ehemaligen Feldflugplatz Kirtorf, der nach dem zweiten Weltkrieg als Sammel- und Vernichtungsplatz für Rückstände aus den Sprengstoffwerken und für Fundmunition aus dem gesamten Land genutzt wurde und zwei weiteren Sprengplätzen. Das Gesamtareal umfasst ca. 1.000 ha.

Ansprechpartner Durchwahl 0641 303 - E-Mail-Adresse
Katrin Kutschera (Dezernatsleiterin) 4260

Katrin.Kutschera@rpgi.hessen.de

Hui Cheng (stellv. Dezernatsleiterin) 4258 Hui.Cheng@rpgi.hessen.de
Dr. Andreas Miska (stellv. Dezernatsleiter) 4262 Andreas.Miska@rpgi.hessen.de

 

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