Zur Milderung von außergewöhnlichen Notlagen infolge Elementarschäden, die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch mit Hilfe des Kreises und der Gemeinde beseitigen können, kann das Dezernat I 13 des Regierungspräsidiums Gießen staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden an privatem Eigentum im Rahmen einer Finanzhilfeaktion beim örtlichen Kreisausschuss oder Magistrat gewähren.
Finanzhilfen
Elementarschäden
Lesedauer:2 Minuten
Anträge und Richtlinie
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!