Ein kaputtes Dach nach einem Sturm.

Elementarschäden

Zur Milderung von außergewöhnlichen Notlagen infolge Elementarschäden, die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch mit Hilfe des Kreises und der Gemeinde beseitigen können, kann das Dezernat I 13 des Regierungspräsidiums Gießen staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden an privatem Eigentum im Rahmen einer Finanzhilfeaktion beim örtlichen Kreisausschuss oder Magistrat gewähren.

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