Im Beschaffungswesen des Bundes, der Länder und der Kommunen spielen öffentliche Aufträge eine wesentliche Rolle. Sie unterliegen derVerordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen sowie den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP). Oft gibt es hier nur einen beschränkten Wettbewerb, weil diese Güter und Dienstleistungen von wenigen oder auch nur von öffentlichen Auftraggebern nachgefragt werden. Das öffentliche Preisrecht sorgt für ein angemessenes Verhältnis von Preis und Leistung und verhindert einseitigen Machtmissbrauch.
Im Rahmen der Preisprüfung werden von den Fachleuten der Regierungspräsidien alle betrieblichen Unterlagen gesichtet, die zum Nachweis des Preises erforderlich sind und anhand derer belegt werden kann, dass die Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts beachtet worden sind.
Durch diese gutachterliche Tätigkeit leisten sie auch einen Beitrag zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Steuergeldern.