Bachlauf in der Natur.

Zustand der Flüsse, Bäche und Seen

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Die mittelhessische Region ist reich an oberirdischen Gewässern, zu denen Fließgewässer wie Flüsse und Bäche, aber auch stehende Gewässer wie natürliche Tümpel und Seen gehören. Diese Gewässer bilden einen wesentlichen Bestandteil der Landschaft und erfüllen wichtige Aufgaben für Mensch und Umwelt. Sie in ihrer Art und vielfältigen Funktion zu schützen und zu erhalten, ist eine der Hauptaufgaben des Fachdezernates 41.2 „Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz“ des Regierungspräsidiums Gießen.

Vor allem Fließgewässer dienen nicht nur als „Vorfluter“, die Niederschläge abführen oder Abläufe von Abwasserreinigungsanlagen aufnehmen, sondern bilden in erster Linie den Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Die Funktionsfähigkeit unserer Gewässer und die Lebensbedingungen in und an den Fließgewässern werden wesentlich bestimmt durch die Wasserbeschaffenheit (Gewässergüte), die Abflussdynamik und die morphologische Beschaffenheit (Gewässerstruktur), das heißt die Bezüge zu Ufer und Aue.

Diese Aufgaben können die Gewässer allerdings nur erfüllen, wenn sie sich in einem naturnahen Zustand befinden. Daher sollten strukturarme und naturfern ausgebaute Gewässer renaturiert werden.

Da zum Erreichen eines guten Zustands unserer Gewässer noch viel Handlungsbedarf besteht, setzt sich das Regierungspräsidium – unterstützt durch das Förderprogramm „Naturnahe Gewässer“ – dafür ein, dass Anliegerkommunen und Wasserverbände die (Rück-)Entwicklung naturnaher Gewässer vorantreiben. Denn die Kommunen bzw. Verbände sind als Unterhaltungspflichtige verantwortlich.

Das Regierungspräsidium als Obere Wasserbehörde ist hier unter anderem für die Zulassung von Gewässerausbauten und die Gewässeraufsicht zuständig. Auch für alle Belange der Wasserkraftnutzung ist das RP Gießen als Fach- und Bündelungsbehörde des Landes Hessen der richtige Ansprechpartner.

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Die heutige mittelhessische Landschaft ist geprägt von den rasanten Gesellschaftsveränderungen im letzten Jahrhundert – von der immensen Ausdehnung der Siedlungsflächen sowie der Intensivierung und technischen Optimierung der Landwirtschaft. Dabei wurde auch stark in die Gewässer eingegriffen. Sie wurden auf Teilstrecken begradigt, an den Auenrand verlegt, in den Ortslagen oftmals in ein starres Betonbett gezwängt oder sogar verrohrt, Ufersäume vollständig gerodet und Auenflächen zur besseren Bewirtschaftung durch Entwässerung trocken gelegt. Aus naturnahen Gewässern wurden im Laufe der Zeit einförmige, strukturlose und naturferne Bach- und Flussläufe.

Heute hingegen ist der naturnahe Gewässerzustand beziehungsweise die naturnahe Gewässerstruktur der Maßstab für die ökologische Zustandsbewertung von Gewässern und Leitziel für alle zukünftigen Maßnahmen. Bei heutigen Renaturierungen soll verstärkt das eigendynamische Potenzial des Gewässers ohne größere Baumaßnahmen gefördert werden. Die Devise lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“. Voraussetzung dafür ist, dass das Gewässer ausreichend Platz hat.

Unterhaltung mit dem Ziel „Naturnahe Gewässerstruktur“

Auch bei der Gewässerunterhaltung und der -pflege steht der naturnahe Zustand im Vordergrund. Mithilfe der verschiedensten naturgemäßen Bauweisen, besonders in Kombination mit Pflanzen, kann viel erreicht werden.

Das Regierungspräsidium Gießen ist als Obere Wasserbehörde für die Genehmigung und Überwachung von Wasserkraftanlagen (WKA) zuständig. Im Dienstbezirk des RP Gießen gibt es etwa 250 Wasserkraftanlagen, die auf der Grundlage alter Rechte, Bewilligungen oder Erlaubnisse betrieben werden. Mit den verschiedenen Wasserkraftmaschinen (Turbinen, Wasserrädern und Wasserschnecken) und Generatoren wird Strom erzeugt, welcher zu den regenerativen Energien bzw. erneuerbaren Energien zählt.

Betreiber von Wasserkraftanlagen sollten sich bei allen geplanten Änderungen an ihren Anlagen an das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wenden. Wir erläutern Ihnen gerne, welche behördlichen Zulassungen gegebenenfalls erforderlich werden. Wir beraten Sie auch umfänglich, wie Ihre Wasserkraftanlage angepasst werden kann, sodass sie den Anforderungen einer ökologischen und nachhaltigen Stromerzeugung gerecht wird. Bei Fragen bezüglich eines alten Wasserrechts können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.

Beim Magnetangeln wird nach ferromagnetischen Gegenständen in Gewässern gesucht. Dabei wird ein Magnet meist an einer Schnur oder an einem Seil befestigt, wiederholt ins Wasser geworfen und durch das Wasser gezogen. Magnetische Gegenstände können so aus dem Gewässer herausgeholt werden. Das Magnetangeln bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, für die in Mittelhessen die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Gießen zuständig ist.

Das Herausziehen von metallischen Gegenständen birgt aber grundsätzlich die Gefahr, dass es sich bei ihnen nicht um Fahrräder oder Blechdosen, sondern um scharfe Munition und Sprengmittel handelt. Diese stammen häufig noch aus dem Zweiten Weltkrieg und können auch nach all den Jahren noch detonieren. Mit anderen Worten: Magnetangeln kann lebensgefährlich sein.

Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen rät deshalb dringend, bis auf Weiteres keine Erlaubnis für das Magnetangeln zu erteilen. Es ist in der gesamten Bundesrepublik mit Munition in Gewässern zu rechnen – auch in bereits untersuchten Bereichen, da Kampfmittel mit der Strömung weitertransportiert werden können.

Aus diesem Grund erteilt das Regierungspräsidium Gießen derzeit keine Erlaubnis zum Magnetangeln. Es wird darauf hingewiesen, dass Magnetangeln ohne die erforderliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Jährlich werden Millionenbeträge vom Land Hessen allein für die Förderung des Gewässerschutzes bereitgestellt. Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und Hochwasserschutzmaßnahmen werden gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ vom 31. Januar 2017 im Rahmen der Landesprogramme „Naturnahe Gewässer“ und „Hochwasserschutz“ gefördert.

Für die Förderung solcher Maßnahmen muss zunächst ein Antrag gestellt werden, der durch die zuständige Wasserbehörde geprüft wird und dann über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitergeleitet wird.

Bereits bei den ersten Ideen zu Maßnahmen der Gewässerentwicklung sollte immer die zuständige Fachbehörde eingebunden werden. Egal ob es sich hierbei zum Beispiel um eine Renaturierung durch Umgestaltung einer alten Wehranlage oder um reinen Flächenerwerb zur Schaffung eines größeren Uferrandstreifens handelt.

Das Dezernat 41.2 des Regierungspräsidiums Gießen beantwortet gerne Ihre Fragen unter 0641 303-4177 oder -4168.

Kreuzungsbauwerke an Gewässern sind Anlagen wie Brücken, Durchlässe oder Verrohrungen, die Wegeverbindungen darstellen. Bis vor wenigen Jahren wurden diese Anlagen so konstruiert, dass sie nur den Ansprüchen der Menschen gerecht wurden. Die Bedürfnisse der Gewässerfauna wurden erst 2009 durch die Novellierung des Wasserhaushaltgesetzes berücksichtigt. Aus diesem Grund stellen immer noch viele Kreuzungsbauwerke durch ihre häufig betonierte Sohle und den sich oft nachfolgend anschließenden Absturz Wanderhindernisse für zahlreiche Lebewesen dar.

Viele Gewässerorganismen, wie zum Beispiel Fische, wandern sowohl ab- als auch aufwärts. In erster Linie sind diese Wanderungen nötig, damit die Fische ihre Laichgründe, Nahrungsquellen und Überwinterungshabitate erreichen können. Zudem dienen sie der Ausbreitung von Arten und dem genetischen Austausch von verschiedenen Populationen untereinander, um die gewässertypische Artenvielfalt aufrechterhalten zu können.

Umso wichtiger ist es also, Kreuzungsbauwerke umzugestalten. Um die Problematik der Wanderung von Gewässerorganismen an Kreuzungsbauwerken zu beheben, hat Sonja Steegmüller M.Sc. in Kooperation mit dem Dezernat 41.2 des Regierungspräsidiums Gießen eine Masterarbeit geschrieben. Als Resultat dieser Arbeit ist die Broschüre „Lineare Durchgängigkeit an Kreuzungsbauwerken“ entstanden. Diese Broschüre zielt darauf ab, Kommunen und andere Akteure zu unterstützen.

Im untenstehenden Downloadlink finden Sie die angesprochene Broschüre.
Bitte beachten Sie, dass für die Wirksamkeit der Maßnahmen eine Betrachtung der Merkmale des jeweiligen Gewässers erfolgen muss. Eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist daher in allen Fällen erforderlich.

Die Gewässerstrukturgütequalität beschreibt den Grad der Naturnähe eines Fließgewässers, dersechs Hauptparameter zugeordnet werden:

  • Laufentwicklung
  • Längsprofil
  • Sohlenstruktur
  • Querprofil
  • Uferstruktur
  • Gewässerumfeld

Landesweit wurde Ende der neunziger Jahre die Bestanderfassung von ca. 22.000 km Gewässerstrecke (dies sind über 90 % aller hessischen Fließgewässer) durchgeführt. Den oben genannten Hauptparametern wurden für die Strukturgütekartierung weitere ca. 20 Einzelparameter zugeordnet.

Das umfangreiche Datenergebnis dieser Kartierung steht mit Hilfe des Gewässerstrukturgüteinformationssystems (GESIS) allen Interessierten im Internet zur Verfügung.

Unsere heutige mittelhessische Landschaft ist geprägt von den rasanten Gesellschaftsveränderungen im letzten Jahrhundert- von der immensen Ausdehnung unserer Siedlungsflächen sowie der Intensivierung und technischen Optimierung der Landwirtschaft. Dabei wurde auch stark in die Gewässer eingegriffen – sie wurden auf Teilstrecken begradigt, an den Auenrand verlegt , in den Ortslagen oftmals in ein starres Betonbett gezwängt oder sogar verrohrt, Ufersäume vollständig gerodet und Auenflächen zur besseren Bewirtschaftung durch Entwässerung trocken gelegt. Aus naturnahen Gewässern wurden im Laufe der Zeit einförmige, strukturlose bzw. naturferne Bach– und Flussläufe.

Die Gewässer wurden bis Ende der siebziger Jahre zu einem hohen Anteil aus dem “ökonomischen Blickwinkel“ betrachtet. Das Gerinnebett sollte dem schadlosen Abfluss dienen, die Ackerflächen sollten entwässern, die hydraulische Leistungsfähigkeit von kanalartigen Gerinnen in den Ortlagen war gefragt, durch Regelprofile wurden die Gewässer vereinheitlicht und in ihrem Raumbedarf minimiert.

Erst danach begann man über naturnahe Gewässer, Gewässerrenaturierung und Biotopvernetzung nachzudenken. Die Frage nach der natürlichen und naturraumtypischen Gewässerstruktur und -gestalt sowie dem hohen ökologischen Wert naturnaher Gewässerzustände ist seit Ende der achtziger Jahre Bestandteil der Planungsphase bei Gewässerrenaturierungs- und sonstigen Gewässerausbaumaßnahmen sowie bei Gewässerunterhaltungsarbeiten.

Der naturnahe Gewässerzustand bzw. die naturnahe Gewässerstruktur ist heute Maßstab für die ökologische Zustandsbewertung von Gewässern und Leitziel für alle zukünftigen Gewässermaßnahmen. Bei heutigen Renaturierungsmaßnahmen soll verstärkt das eigendynamische Potential des Gewässers ohne größere Baumaßnahmen gefördert werden. Die Devise dieser auf die Fähigkeit zur Eigenregulation der Fließgewässer vertrauenden Renaturierungsansätze lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von ausreichender Fläche für das Gewässer, der durch Landankauf der Ufer- und Auenflächen erreicht werden kann.

Unterhaltung mit dem Ziel "Naturnahe Gewässerstruktur"

Wie für den Gewässerausbau ist auch bei der Gewässerunterhaltung und –pflege der naturnahe Gewässerzustand die Grundlage für notwendige Maßnahmen. Mit Hilfe der verschiedensten naturgemäßen Bauweisen, besonders in Kombination mit lebenden Pflanzen, kann z.Bsp. bei der Unterhaltung von Uferschäden im Bereich der bebauten Ortslagen die Vielfältigkeit der Gewässerstruktur erhöht werden.

Die europäische Gewässerschutzpolitik wurde mit der Richtlinie 2000/60/EG - Wasser-rahmenrichtlinie (WRRL) neu ausgerichtet. Auf nationaler Ebene wird die Richtlinie durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt und durch weitere Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene ergänzt (u.a. Hessisches Wassergesetz).
Der erste Erwägungsgrund der europäischen WRRL: "Wasser ist keine Handelsware, sondern ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss,"
stellt einen Leitsatz zur Bewirtschaftung und Bewertung der Gewässer dar.

Die Richtlinie legt den europaweiten Rahmen für den integrierten Gewässerschutz anhand von drei Hauptaspekten fest:

  • Sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser sind zu schützen.
  • Gewässerschutz muss qualitativ als auch quantitativ betrieben werden.
  • Es erfolgt eine ökologische und eine ökonomische Betrachtungsweise.

Formuliertes Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer. Dies bedeutet:

  • für die oberirdischen Gewässer eine Überwachung des ökologischen und chemischen Zustandes,
  • für das Grundwasser eine Überwachung des chemischen und mengenmäßigen Zustandes.

Die Oberflächengewässer und das Grundwasser sollen geschützt, verbessert und saniert werden. Eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern (Verschlechterungsverbot – Verbesserungsgebot).

Flüsse, Seen, Übergangsgewässer, Küstengewässer und das Grundwasser sollen spätestens bis zum Jahr 2027 diesen „guten Zustand“ erreichen. Für den Weg dahin hat die Europäische Union den Mitgliedstaaten einen klaren Zeitplan vorgegeben. Der Bewirtschaftungszyklus reichte von 2009 bis 2015, im Anschluss daran erfolgte die erste Verlängerung bis 2021. Die zweite und letzte Verlängerung des Bewirtschaftungszyklus wird von 2021 bis 2027 reichen.

Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Verantwortlich für die Umsetzung der WRRL und damit zuständige Behörde ist in Hessen das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).

Die Regierungspräsidien (Gießen, Darmstadt und Kassel) -als dem Ministerium nachgeordnete Behörden- wirken mit bei der Erstellung des Maßnahmenprogrammes und des Bewirtschaftungsplanes. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen obliegt bei Fließgewässern in den meisten Fällen den unterhaltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbänden, die dazu von den Unteren- und Oberen- Wasserbehörden beraten werden. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers wird von den Regierungspräsidien gesteuert.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) gibt hinsichtlich des vorsorgenden Grundwasserschutzes ein umfassendes Instrumentarium vor. Hierzu gehört insbesondere die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser. Diese Pläne bzw. Programme werden für jeden der sogenannten Bewirtschaftungszyklen neu aufgestellt, so auch aktuell für den dritten Bewirtschaftungszyklus von 2021 bis 2027.

Das Ziel der Planungen in Bezug auf das Grundwasser ist, eine Sammlung von grundlegenden, ergänzenden und weitergehenden Maßnahmen und Instrumenten zu etablieren, um die von der EG-WRRL geforderten Qualitätsziele für das Grundwasser zu erreichen. Grundlage hierfür sind die in der Bestandserhebung des Jahres 2004 sowie im späteren Monitoring identifizierten Defizite, die es bis zum Jahr 2027 zu beheben gilt.

Für den Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen, Pflanzenschutzmitteln und die Verminderung der durch Bodenerosion verursachten Phosphateinträge in die Oberflächengewässer ist als ergänzende Maßnahme im Maßnahmenprogramm eine gewässerschutzorientierte Beratung der Landwirte vorgesehen. Neben der flächendeckenden Grundberatung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft soll in Gebieten mit einem höheren Belastungspotential (sog. Maßnahmenräume) durch örtliche Maßnahmenträger eine auf der Grundberatung aufbauende ergänzende integrierte gewässerschutzorientierte Beratung initiiert werden.

Das Regierungspräsidium ist zuständig für die regionale Steuerung der Maßnahmenumsetzung. Die Maßnahmenräume werden anhand des auf Gemarkungsebene ermittelten Belastungspotentials festgelegt und örtliche Maßnahmenträger für die Projektumsetzung gewonnen. Als Maßnahmenträger kommen vor allem Landkreise, Zweckverbände, Kommunen und Versorgungsunternehmen in Betracht. Über eine vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen örtlichen Maßnahmenträger wird den Landwirten durch qualifizierte landwirtschaftliche Berater eine kostenlose Gewässerschutzberatung angeboten. Die den Maßnahmenträgern entstehenden Beratungskosten sowie die Kosten für beratungsbegleitende Maßnahmen (z. B. Bodenuntersuchungen auf Reststickstoffgehalte) werden vom Land Hessen übernommen.

Seit Anfang 2011 wurden in Mittelhessen zehn Verträge mit Maßnahmenträgern abgeschlossen. Diese decken über 15 Prozent der mittelhessischen landwirtschaftlichen Nutzflächen ab.

Der Umsetzungsprozess der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) befindet sich derzeit mit der Aufstellung der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans in seiner dritten und bedeutungsvollsten Phase im Hinblick darauf, in welchem Umfang die Umweltziele bis Ende 2015 erreicht werden können.

Die Aufgaben zur Umsetzung der europäischen WRRL in Hessen, sowie die Rahmenbedingungen, die Organisations- und Projektstrukturen sind in dem vom hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) erstellten Projekt- und Aufgabenplan (PAP) dokumentiert.

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der WRRL in Hessen liegt beim HMULV. Die Federführung zur Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und des Bewirtschaftungsplans wurde dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) übertragen. Das HLUG wird dabei durch die Mitarbeit der Regierungspräsidien maßgeblich unterstützt. Die Regierungspräsidien sind außerdem dafür verantwortlich, die notwendigen regionalen Informationen für ihren Zuständigkeitsbereich zur Verfügung zu stellen.

Die fachliche Grundlage für die Arbeiten in Hessen stellt das „Handbuch zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hessen“ dar. In diesem sind u. a. die Erfahrungen und Ergebnisse aus den in Hessen durchgeführten Pilotprojekten eingearbeitet. Hierzu lieferte auch das imFachdezernat organisierte Pilotprojekt „Auswahl der kosteneffizientestes Maßnahmen unter Berücksichtigung der Umweltziele und Ausnahmen nach Art. 4 WRRL anhand ausgewählter Wasserkörper im hessischen Teil des Bearbeitungsgebiets Mittelrhein“ wertvolle Erkenntnisse.

Im Rahmen eines durch die WRRL vorgegebenen dreistufigen Anhörungsverfahrenswurde der interessierten Öffentlichkeit die aktive Teilnahme am Umsetzungsprozess angeboten. In der Zeit vom 22.12.2006 bis zum 22.06.2007bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zum „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“. Weitere Offenlegungen wurden zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen (22.12.07 -22.06.08) und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans (22.12.08 – 22.06.09) durchgeführt.

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