Die mittelhessische Region ist reich an oberirdischen Gewässern, zu denen Fließgewässer wie Flüsse und Bäche, aber auch stehende Gewässer wie natürliche Tümpel und Seen gehören. Diese Gewässer bilden einen wesentlichen Bestandteil der Landschaft und erfüllen wichtige Aufgaben für Mensch und Umwelt. Sie in ihrer Art und vielfältigen Funktion zu schützen und zu erhalten, ist eine der Hauptaufgaben des Fachdezernates 41.2 „Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz“ des Regierungspräsidiums Gießen.
Vor allem Fließgewässer dienen nicht nur als „Vorfluter“, die Niederschläge abführen oder Abläufe von Abwasserreinigungsanlagen aufnehmen, sondern bilden in erster Linie den Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Die Funktionsfähigkeit unserer Gewässer und die Lebensbedingungen in und an den Fließgewässern werden wesentlich bestimmt durch die Wasserbeschaffenheit (Gewässergüte), die Abflussdynamik und die morphologische Beschaffenheit (Gewässerstruktur), das heißt die Bezüge zu Ufer und Aue.
Diese Aufgaben können die Gewässer allerdings nur erfüllen, wenn sie sich in einem naturnahen Zustand befinden. Daher sollten strukturarme und naturfern ausgebaute Gewässer renaturiert werden.
Da zum Erreichen eines guten Zustands unserer Gewässer noch viel Handlungsbedarf besteht, setzt sich das Regierungspräsidium – unterstützt durch das Förderprogramm „Naturnahe Gewässer“ – dafür ein, dass Anliegerkommunen und Wasserverbände die (Rück-)Entwicklung naturnaher Gewässer vorantreiben. Denn die Kommunen bzw. Verbände sind als Unterhaltungspflichtige verantwortlich.
Das Regierungspräsidium als Obere Wasserbehörde ist hier unter anderem für die Zulassung von Gewässerausbauten und die Gewässeraufsicht zuständig. Auch für alle Belange der Wasserkraftnutzung ist das RP Gießen als Fach- und Bündelungsbehörde des Landes Hessen der richtige Ansprechpartner.