Die Förderrichtlinie Hessen ist ein Unterstützungsangebot des Landes Hessen, um Ausländer mit bestehendem Ausreisewunsch die Rückkehr in ihr Heimatland (oder einen aufnahmebereiten Drittstaat) zu ermöglichen und die Reintegration zu erleichtern.
Dabei können grundsätzlich alle Leistungen beantragt werden, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch ein anderes Rückkehr- oder Reintegrationsprogramm (z.B. REAG/GARP, ERRIN) abgedeckt sind, wie z. B.:
- Beförderungskosten für die Reise an den Zielort
- Kostenerstattung für Übergepäck
- Reisebeihilfen
- Starthilfen in Höhe von bis zu 1.000 € pro Person
- weitere Geldleistungen bei vorzeitiger Ausreise
- Kosten für ärztliche Begleitung und medizinische Versorgung
- Sachleistungen zur Erleichterung der Reintegration (z.B. Werkzeug zur Ausübung eines Berufes etc.)
Weitere Informationen erhalten Sie bei den RückkehrberatungsstellenÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes Hessen sowie in dem nachfolgenden Downloads.
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