Würfel mit Symbolen zu Hilfspaketen liegen auf Münzen und Geldscheinen.

Corona-Wirtschaftshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Das Regierungspräsidium Gießen ist für Hessen die Bewilligungsstelle für die Corona-Wirtschaftshilfen – hierzu gehören die Überbrückungshilfe I bis IV, die November- und Dezemberhilfe sowie die Neustarthilfen.

Näheres finden Sie auf folgender HomepageÖffnet sich in einem neuen Fenster des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie des Bundesministeriums der Finanzen

Kontaktmöglichkeiten 

Fragen zum Antragsportal oder technischen Problemen:

Wenden Sie sich an den Service-Desk des Bundes:
Hotline für prüfende Dritte: 030-530 199 322
(Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)

Fragen zu eingereichten Schluss- und Endabrechnungen:

Unser Bestreben liegt darin, die gestellten Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten, daher bitten wir höflich darum, von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu bereits gestellten Anträgen haben, bitten wir Sie, diese schriftlich an unser Kontaktformular zu senden. Wir sind bemüht, diese schnellst möglichst zu beantworten.

Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie: Wir führen keine Rechts- und Steuerberatung durch!

Stundungsanfragen

Falls Sie zu einer Rückforderung aufgefordert wurden und dieser aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht nachkommen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung zu stellen.

Nutzen Sie hierzu bitte das Formular auf dieser Webseite im Download-Bereich. Unterstützend kann ebenfalls das Formblatt zur Feststellung über die wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen werden, welches Sie ebenfalls im Download-Bereich finden.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an unser Postfach fmueh@rpgi.hessen.de.

Telefonische Rückfragen hierzu richten Sie bitte an 0641 303 – 3322. 

Bitte beachten Sie, dass unter dieser Telefonnummer ausschließlich Fragen zu Stundungen, Ratenzahlungen und Mahnungen beantwortet werden können.

Servicezeiten
Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 bis 16:00 Uhr
 

Kontakt

Ab sofort steht ihnen für Fragen und Informationen rund um die KONSENS-Mitteilungen (Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) unser Postfach Konsens@rpgi.hessen.de zur Verfügung

Konsens-Mitteilungen

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