Wasserbilanz 2023
Grundwasserschutz
Schutz und Nutzung des Grundwassers
Der Schutz des Grundwassers ist eine wichtige Aufgabe des Regierungspräsidiums.
Die Anforderungen an den Schutz des Grundwassers wandeln sich stetig. Deshalb erfordert die Arbeit des Fachdezernates Grundwasserschutz / Wasserversorgung stets die Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, die die Regeneration, eine umweltverträgliche Förderung von Grundwasser und die Bereitstellung von Trinkwasser beeinflussen.
Von dieser Zielsetzung ist die Erteilung und die Überwachung der Genehmigungen, den sog. Wasserrechten, für die Zutageförderung von Grundwasser betroffen. Die Wasserentnahme hat umweltverträglich zu erfolgen. In diesem Zusammenhang betreuen wir derzeit ca. 800 Gewinnungsanlagen mit ihren zugehörigen Wasserrechten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Aufgaben ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten. Durch die Ausweisung ausreichend großer Wasserschutzgebiete sollen die Bewirtschafter und Nutzer der darin liegenden Flächen zu einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Verhaltensweise angehalten werden.
In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen oder Anlagen, von denen eine Gefährdung für das Grundwasser ausgehen kann, verboten oder nur beschränkt zugelassen.
In Mittelhessen sind bisher rund 500 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 1.900 km² festgesetzt. Das sind etwa 35 % der Fläche des Regierungsbezirks.
Was sind die zukünftigen Herausforderungen und die Ziele zum Erhalt des Lebensmittels Nummer 1?
Die Bildung des Grundwassers vollzieht sich sehr langfristig. Viele Schadstoffe, die in unsere Böden eingetragen werden, können nach Jahren oder Jahrzehnten über das Grundwasser in das Trinkwasser gelangen. Deshalb unterliegt der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besonderen Sicherungsmaßnahmen oder einem vollständigen Verbot. Eine weitere Herausforderung ist die Minimierung der Einträge von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln bis hin zu Mikroschadstoffen, Spurenstoffen und Arzneimittelrückständen in das Grundwasser. Die negativen Alternativen zur Vorsorge wären teure Aufbereitungen oder sogar die Aufgabe von Trinkwassergewinnungsanlagen.
Dem Leitgedanken des vorsorgenden Grundwasserschutzes tragen wir auch durch Mitwirkung in Raumordnungsverfahren, in Bauleitplanungen sowie in anderen Genehmigungsverfahren Rechnung.
Einen sehr umfassenden Ansatz hinsichtlich des Schutzes und der Nutzung der Gewässer verfolgt die EG-Wasserrahmenrichtlinie. Wir setzen die EG-Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasserschutz durch die Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes und der Festlegung konkreter Maßnahmenprogramme um. Deren Fortschreibung und Kontrolle erfolgt regelmäßig.
Die Kernaufgaben unseres Dezernates Grundwasserschutz, Wasserversorgung sind:
- Zulassung von Grundwasserentnahmen
- Festsetzung von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
- Genehmigung und Betreuung von Kooperationen Wasserwirtschaft - Landwirtschaft
- Umsetzung von Maßnahmen aufgrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Mitwirkung in Verfahren der Raumordnung, Bauleitplanung und anderen öffentlichen Verwaltungsverfahren
- Führen des Wasserbuches
Themen
Trinkwasser gehört neben Luft und Boden zu unseren kostbarsten Ressourcen. Der Schutz unserer Trinkwasservorkommen hat daher höchste Priorität.
Die Kooperationsvereinbarung ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Wasserversorgungsunternehmer und den nutzungsberechtigten Landwirten im Wasserschutzgebiet.
Die Errichtung und die wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen wie zum Beispiel Gewinnungsanlagen (Brunnen, Quellfassungen, Stollen), Anlagen zur Aufbereitung von Wasser oder Pumpwerke sind wasserrechtlich nicht genehmigungspflichtig.
Durch die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen, Quellen oder Stollen wird der Wasserhaushalt beeinflusst. Negative Auswirkungen für die Umwelt können somit nicht immer ausgeschlossen werden.
Die Trinkwassernotversorgung der Bundesrepublik Deutschland hat ihren Ursprung in der Zeit des Ost-West-Konfliktes und wird seit 1965 durch das Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) geregelt. Dieses soll die Notversorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte im Katastrophenfall mit dem lebensnotwendigen Trinkwasser sicherstellen.
Aufgabe/Bereich | Ansprechpartner | Durchwahl 0641 303- |
E-Mail-Adresse |
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Dezernatsleiter | Sebastian Krug | 4133 | |
Stellvertreter | Dr. Moritz Leps | 4130 | |
Grundwasserschutz/Wasserversorgung | |||
Landkreis Gießen | Susanne Theis | 4151 | |
Lahn-Dill-Kreis |
Shahrbanoo Zalzadeh |
4147 |
shahrbanoo.zalzadeh@rpgi.hessen.de |
Landkreis Limburg-Weilburg |
Andreas Fuchs |
4136 |
|
Landkreis Marburg-Biedenkopf |
Simone Wendel |
4153 |
simone.wendel@rpgi.hessen.de |
Vogelsbergkreis | Alexandra Koch Martin Pior |
4134 4143 |
alexandra.koch@rpgi.hessen.de martin.pior@rpgi.hessen.de |
(Trink-)Wasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete | |||
Landkreis Gießen | Susanne Theiß | 4151 | susanne.theiss@rpgi.hessen.de |
Lahn-Dill-Kreis |
Nadja Kasseckert |
4144 |
|
Landkreis Limburg-Weilburg | Andreas Fuchs | 4136 | andreas.fuchs@rpgi.hessen.de |
Landkreis Marburg-Biedenkopf |
Simone Wendel |
4153 |
simone.wendel@rpgi.hessen.de |
Vogelsbergkreis | Martin Pior | 4143 | martin.pior@rpgi.hessen.de |
Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahren von Wasserversorgungsanlagen (Wasserfernleitungen, Hochbehälter) | |||
alle Landkreise | Andreas Fuchs | 4136 | andreas.fuchs@rpgi.hessen.de |
Wasserbilanz/Wassersicherstellung | |||
alle Landkreise | Astrid Schweinsberger | 4138 | astrid.schweinsberger@rpgi.hessen.de |