Schild Wasserschutzgebiet

Schutz und Nutzung des Grundwassers

Der Schutz des Grundwassers ist eine wichtige Aufgabe des Regierungspräsidiums.
Die Anforderungen an den Schutz des Grundwassers wandeln sich stetig. Deshalb erfordert die Arbeit des Fachdezernates Grundwasserschutz / Wasserversorgung stets die Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, die die Regeneration, eine umweltverträgliche Förderung von Grundwasser und die Bereitstellung von Trinkwasser beeinflussen.
Von dieser Zielsetzung ist die Erteilung und die Überwachung der Genehmigungen, den sog. Wasserrechten, für die Zutageförderung von Grundwasser betroffen. Die Wasserentnahme hat umweltverträglich zu erfolgen. In diesem Zusammenhang betreuen wir derzeit ca. 800 Gewinnungsanlagen mit ihren zugehörigen Wasserrechten.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Aufgaben ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten. Durch die Ausweisung ausreichend großer Wasserschutzgebiete sollen die Bewirtschafter und Nutzer der darin liegenden Flächen zu einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Verhaltensweise angehalten werden.

In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen oder Anlagen, von denen eine Gefährdung für das Grundwasser ausgehen kann, verboten oder nur beschränkt zugelassen.
In Mittelhessen sind bisher rund 500 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 1.900 km² festgesetzt. Das sind etwa 35 % der Fläche des Regierungsbezirks.

Was sind die zukünftigen Herausforderungen und die Ziele zum Erhalt des Lebensmittels Nummer 1?

Die Bildung des Grundwassers vollzieht sich sehr langfristig. Viele Schadstoffe, die in unsere Böden eingetragen werden, können nach Jahren oder Jahrzehnten über das Grundwasser in das Trinkwasser gelangen. Deshalb unterliegt der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besonderen Sicherungsmaßnahmen oder einem vollständigen Verbot. Eine weitere Herausforderung ist die Minimierung der Einträge von Nitrat und Pflanzenschutzmitteln bis hin zu Mikroschadstoffen, Spurenstoffen und Arzneimittelrückständen in das Grundwasser. Die negativen Alternativen zur Vorsorge wären teure Aufbereitungen oder sogar die Aufgabe von Trinkwassergewinnungsanlagen.

Dem Leitgedanken des vorsorgenden Grundwasserschutzes tragen wir auch durch Mitwirkung in Raumordnungsverfahren, in Bauleitplanungen sowie in anderen Genehmigungsverfahren Rechnung.

Einen sehr umfassenden Ansatz hinsichtlich des Schutzes und der Nutzung der Gewässer verfolgt die EG-Wasserrahmenrichtlinie. Wir setzen die EG-Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasserschutz durch die Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes und der Festlegung konkreter Maßnahmenprogramme um. Deren Fortschreibung und Kontrolle erfolgt regelmäßig.

Die Kernaufgaben unseres Dezernates Grundwasserschutz, Wasserversorgung sind:

  • Zulassung von Grundwasserentnahmen
  • Festsetzung von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
  • Genehmigung und Betreuung von Kooperationen Wasserwirtschaft - Landwirtschaft
  • Umsetzung von Maßnahmen aufgrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie
  • Mitwirkung in Verfahren der Raumordnung, Bauleitplanung und anderen öffentlichen Verwaltungsverfahren
  • Führen des Wasserbuches

Jeder kann durch bewussten Umgang und sparsamen Gebrauch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundwassers, insbesondere in niederschlagsarmen Zeiten, leisten. Die von uns jährlich aufgestellte Wasserbilanz zeigt auch den jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

Alltagstipp Dezernat für Grundwasserschutz und Wasserversorgung

Themen

Trinkwasser gehört neben Luft und Boden zu unseren kostbarsten Ressourcen. Der Schutz unserer Trinkwasservorkommen hat daher höchste Priorität.

Die Kooperationsvereinbarung ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Wasserversorgungsunternehmer und den nutzungsberechtigten Landwirten im Wasserschutzgebiet.

Die Errichtung und die wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen wie zum Beispiel Gewinnungsanlagen (Brunnen, Quellfassungen, Stollen), Anlagen zur Aufbereitung von Wasser oder Pumpwerke sind wasserrechtlich nicht genehmigungspflichtig.

Durch die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen, Quellen oder Stollen wird der Wasserhaushalt beeinflusst. Negative Auswirkungen für die Umwelt können somit nicht immer ausgeschlossen werden.

Die Trinkwassernotversorgung der Bundesrepublik Deutschland hat ihren Ursprung in der Zeit des Ost-West-Konfliktes und wird seit 1965 durch das Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) geregelt. Dieses soll die Notversorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte im Katastrophenfall mit dem lebensnotwendigen Trinkwasser sicherstellen. 

Aufgabe/BereichAnsprechpartnerDurchwahl
0641 303-
E-Mail-Adresse
DezernatsleiterSebastian Krug4133sebastian.krug@rpgi.hessen.de
StellvertreterDr. Moritz Leps4130moritz.leps@rpgi.hessen.de
Grundwasserschutz/Wasserversorgung
Landkreis GießenSusanne Theis4151susanne.theiss@rpgi.hessen.de
 Lahn-Dill-KreisShahrbanoo Zalzadeh
Nadja Kasseckert
Jonas Georg Reinsberg
4147
4144
4142

shahrbanoo.zalzadeh@rpgi.hessen.de

nadja.kasseckert@rpgi.hessen.de

jonasgeorg.reinsberg@rpgi.hessen.de

Landkreis Limburg-Weilburg

Andreas Fuchs

Maximilian Knapp

4136

4146

andreas.fuchs@rpgi.hessen.de

maximilian.knapp@rpgi.hessen.de

 

Landkreis Marburg-BiedenkopfSimone Wendel
Dr. Moritz Leps
André Nachtigall
4153
4130
4148
simone.wendel@rpgi.hessen.de
moritz.leps@rpgi.hessen.de
andre.nachtigall@rpgi.hessen.de
Vogelsbergkreis

Alexandra Koch
Martin Pior

Jamie Lötzer

4134
4143

4132

alexandra.koch@rpgi.hessen.de
martin.pior@rpgi.hessen.de

jamie.loetzer@rpgi.hessen.de

(Trink-)Wasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete
Landkreis Gießen Susanne Theiß4151susanne.theiss@rpgi.hessen.de
Lahn-Dill-KreisNadja Kasseckert
Jonas Georg Reinsberg
4144
4142

nadja.kasseckert@rpgi.hessen.de

jonasgeorg.reinsberg@rpgi.hessen.de

Landkreis Limburg-Weilburg

Andreas Fuchs

Maximilian Knapp

4136

4146

andreas.fuchs@rpgi.hessen.de

maximilian.knapp@rpgi.hessen.de

Landkreis Marburg-BiedenkopfSimone Wendel
Dr. Moritz Leps
André Nachtigall
4153
4130
4148
simone.wendel@rpgi.hessen.de
moritz.leps@rpgi.hessen.de
andre.nachtigall@rpgi.hessen.de
Vogelsbergkreis

Martin Pior

Jamie Lötzer

4143

4132

martin.pior@rpgi.hessen.de

jamie.loetzer@rpgi.hessen.de

Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahren von Wasserversorgungsanlagen (Wasserfernleitungen, Hochbehälter)
alle LandkreiseAndreas Fuchs4136andreas.fuchs@rpgi.hessen.de
Wasserbilanz/Wassersicherstellung
alle LandkreiseAstrid Schweinsberger4138astrid.schweinsberger@rpgi.hessen.de

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