Ein Trinkwassernotbrunnen am Straßenrand

Trinkwassernotbrunnen

Die Trinkwassernotversorgung der Bundesrepublik Deutschland hat ihren Ursprung in der Zeit des Ost-West-Konfliktes und wird seit 1965 durch das Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) geregelt. Dieses soll die Notversorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte im Katastrophenfall mit dem lebensnotwendigen Trinkwasser sicherstellen. Heute wird diese Aufgabe vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen umgesetzt. In Mittelhessen verwalten wir die Umsetzung im Auftrag des Bundes.

Seit der Einführung des WasSG wurden über 5.200 Trinkwassernotbrunnen in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen.