Damit Sie die entsprechenden Bekanntmachungen schnell finden, haben wir diese nach Themenbereichen aufgegliedert.
Einsichtnahme bei öffentlicher Auslegung
Sofern sich die Bekanntmachung auf eine öffentliche Auslegung bezieht, wird hiermit darauf hingewiesen, dass ausgelegte Unterlagen für die Dauer der Auslegung im Regierungspräsidium Gießen im jeweils zuständigen Dezernat zu den offiziellen Öffnungszeiten eingesehen werden können.