Ein Belebungsbecken einer Kläranlage.

Kommunales Abwasser

Wird von „kommunalem Abwasser“ gesprochen, ist von Schmutzwasser aus Haushalten sowie Niederschlagswasser, das in der Kanalisation abfließt, die Rede. Beim Ableiten, Reinigen und Einleiten von kommunalem Abwasser müssen die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt werden. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Hilfe von Erlaubnissen zur Einleitung von Abwasser um.

Das Fachdezernat beim Regierungspräsidium ist für alle Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 20.000 Einwohnerwerten (EW) zuständig. Für die kleineren Anlagen liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landratsämtern. Eine Liste mit den Kläranlagen im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen finden Sie unter „Downloads“.

Die wichtigsten Aufgaben des Fachdezernates:

Erlauben von Einleitungen

Bei Einleitungen von kommunalem Abwasser setzt die Wasserbehörde die Anforderungen nach dem Stand der Technik fest, um das Gewässer vor schädlichen oder nachteiligen Verunreinigungen zu schützen.

Genehmigen von Kläranlagen

Die Wasserbehörde führt ein Genehmigungsverfahren für den Bau oder die Erweiterung einer Kläranlage durch, wenn für die Maßnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfungerforderlich ist.

Überwachen von Abwasseranlagen

Bei der Überwachung der Einleitungen aus Abwasseranlagen und Abwasseranlagen selbst wird stichprobenhaft geprüft, ob die rechtlichen Anforderungen beim Betrieb der Anlage eingehalten werden.

Veranlassung von Maßnahmen bei Betriebsstörungen

Bei Betriebsstörungen werden Maßnahmen nach den Gewässerschutz- und Bodenschutzalarmplänen veranlasst.

Erheben der Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe ergibt sich aus dem Maß der zugelassenen Gewässerverunreinigung. Je weniger Abwasser eingeleitet wird, desto geringer ist sie. Aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zum Schutz der Gewässer gefördert.

Finanzielle Förderung des Baus von Abwasseranlagen

Die Wasserbehörde prüft Anträge auf finanzielle Förderung von Maßnahmen, die die Gewässerbelastung durch Abwassereinleitungen weiter verringern.

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