Wo gibt es Wasserschutzgebiete? Und wo Überschwemmungsgebiete? Antworten auf diese und andere Fragen liefert das sogenannte Wasserbuch. Es wird für alle Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) geführt. Diese gesetzliche Pflichtaufgabe übernimmt das Regierungspräsidium Gießen für die fünf mittelhessischen Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg.
Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis nahezu aller bestehender Wasserrechte und gibt Auskunft über deren Art und Umfang. Es ist grundsätzlich öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. Folgende wasserrechtliche Sachverhalte werden in das Wasserbuch eingetragen:
- Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen,
- Bewilligungen für Gewässerbenutzungen,
- nach Wasserrecht aufrechterhaltene alte Rechte und alte Befugnisse,
- wasserrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
- Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete,
- Wasserschutzgebiete,
- Heilquellenschutzgebiete,
- besondere Verpflichtungen zur Unterhaltung von Gewässern,
- Zwangsrechte nach Wasserhaushaltsgesetz und Hessischem Wassergesetz und
- Eintragungen nach § 4 des Hessischen Fischereigesetzes (selbstständige Fischereirechte)