spritzendes Wasser

Verzeichnis aller bestehenden Wasserrechte

Lesedauer:2 Minuten

Wo gibt es Wasserschutzgebiete? Und wo Überschwemmungsgebiete? Antworten auf diese und andere Fragen liefert das sogenannte Wasserbuch. Es wird für alle Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) geführt. Diese gesetzliche Pflichtaufgabe übernimmt das Regierungspräsidium Gießen für die fünf mittelhessischen Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg.

Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis nahezu aller bestehender Wasserrechte und gibt Auskunft über deren Art und Umfang. Es ist grundsätzlich öffentlich und kann von jedem eingesehen werden. Folgende wasserrechtliche Sachverhalte werden in das Wasserbuch eingetragen:

  • Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen,
  • Bewilligungen für Gewässerbenutzungen,
  • nach Wasserrecht aufrechterhaltene alte Rechte und alte Befugnisse,
  • wasserrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
  • Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete,
  • Wasserschutzgebiete,
  • Heilquellenschutzgebiete,
  • besondere Verpflichtungen zur Unterhaltung von Gewässern,
  • Zwangsrechte nach Wasserhaushaltsgesetz und Hessischem Wassergesetz und
  • Eintragungen nach § 4 des Hessischen Fischereigesetzes (selbstständige Fischereirechte)
Aufgabe/Bereich Ansprechpartner Durchwahl
0641 303-
E-Mail-Adresse
Dezernatsleiter Sebastian Krug 4133 sebastian.krug@rpgi.hessen.de
Stellvertreter Dr. Moritz Leps 4130 moritz.leps@rpgi.hessen.de
Auskunft aus dem Wasserbuch
Landkreise Gießen, Limburg-Weilburg und Marburg-Biedenkopf Carmen Baumann 4131 carmen.baumann@rpgi.hessen.de
Lahn-Dill-Kreis und Vogelsbergkreis Heike Jüngst 4141 heike.juengst@rpgi.hessen.de
Fischereirechte/Grundsatzfragen
alle Landkreise Andreas Fuchs 4136 andreas.fuchs@rpgi.hessen.de