Sparschwein

Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen

Das Land Hessen fördert eine Reihe von sozialen Maßnahmen, Einrichtungen und Projekten. Zum Teil vergibt es auch Fördermittel, die der Bund bereitstellt.

Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel bewilligen die Gelder und erledigen alle damit zusammenhängenden Aufgaben wie Information und Beratung, Antragsbearbeitung, Auszahlung und gegebenenfalls die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Sie gewährleisten damit, dass öffentliche Fördergelder zweckentsprechend verwendet werden.

Das Spektrum der Förderungen reicht von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen über Sportstätten, Kindergärten, Horte und Tagesmütter, Beratungsstellen für bestimmte Gesundheitsprobleme, Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Internationale Jugendarbeit bis zur Förderung von Aus- und Weiterbildung  bestimmter Gesundheitsberufe und der Ausbildungsplatzförderung.

Es gibt zum einen eine sogenannte investive Förderung, bei der Bau und die Ausstattung beziehungsweise bauliche Modernisierung von Altenheimen, Sportanlagen oder auch Kitas gefördert wird. Zum anderen gibt es eine sogenannte nichtinvestive Förderung, bei der zum Beispiel Personal- und Sachkosten von Beratungsstellen oder Kindergärten oder aber die Durchführung von bestimmten Projekten, etwa in der Jugendarbeit, gefördert werden.

Alle notwendigen Informationen und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter den einzelnen Förderbereichen.

Bei den meisten Förderprogrammen ist jeweils ein Regierungspräsidium für ganz Hessen zuständig. Nur einige Förderungen werden lediglich für den eigenen Regierungsbezirk durchgeführt.

Themen

Für die einen ist es das größte Glück, für die anderen der größte Traum: den eigenen Nachwuchs nach der Geburt zum ersten Mal im Arm zu halten. Nicht jedes Paar kann auf natürlichem Wege Kinder bekommen. Doch auch eine künstliche Befruchtung ist nicht immer von Erfolg gekrönt – und wenn, dann nicht immer auf Anhieb. Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Bund anteilig den vierten Behandlungszyklus einer künstlichen Befruchtung („assistierte Reproduktion“).

Hinweis: 

Es wird darauf hingewiesen, dass - aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften und der Ankündigung weiterer Sparmaßnahmen in diesem Bereich durch den Bund - der Förderanteil des Bundes von nun an unter dem Vorbehalt ausreichend zur Verfügung gestellter Mittel, gewährt wird. 
Die Förderung durch das Land Hessen bleibt davon unberührt.

Zweck dieser Förderung ist es, hessische Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu unterstützen. 

Der Wunsch, eigene Kinder zu haben, ist nicht nur das Natürlichste der Welt, sondern eine Familie zu gründen ist seit jeher auch ein Grundbedürfnis des Menschen! 

Alle weiteren Infos erhalten Sie ausführlich in unserem Merkblatt zur assistierten Reproduktion.

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen:

Frau Bender, Tel. 0641 / 303-2711, andrea.bender@rpgi.hessen.de

Frau Wacker, Tel. 0641 / 303-2774, catharina.wacker@rpgi.hessen.de

Herr Hochstein, Tel. 0641 / 303-2712, andreas.hochstein@rpgi.hessen.de

Gegenstand der Förderung

Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen im Bereich der Behindertenhilfe. Zielgruppen der Förderung sind Menschen mit körperlicher/geistiger und/oder seelischer Behinderung jeden Alters. Gefördert werden insbesondere Tagesstätten für behinderte Menschen, Wohnheime für Werkstattbesucher, Wohnpflegeheime, Werkstätten für behinderte Menschen und Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Die Förderung wird in Form von anteiligen Zuwendungen gewährt, wobei in der Regel Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbauten sowie Aus- und Umbauten bestehender Einrichtungen förderfähig sind. Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung werden nicht finanziell unterstützt.

Adressaten der Zuwendungsbescheide sind die Gemeinden und Landkreise. Diese leiten die Landeszuwendung an die letztendlichen Empfänger weiter. Hierbei handelt es sich vornehmlich um caritative Verbände und Vereine.

Verfahren

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nimmt die Anmeldungen und Anträge von investiven Vorhaben entgegen und entscheidet, welches Vorhaben in welcher Höhe gefördert wird.

Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit für die Erstellung der Bewilligungsbescheide, die Auszahlung der Mittel sowie Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise zuständig. Mit Ausnahme der baufachlichen Prüfung wird das Projekt also von Anfang bis Ende vom Regierungspräsidium Gießen betreut. Die baufachlichen Überprüfungen werden im Regelfall vom Baumanagement des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen durchgeführt.

Rechtsgrundlagen

•Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
•Richtlinie für die Förderung investiver sozialer Vorhaben (Investitionsförderungsrichtlinie – IFR)

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen
Herr Mike Zimmermann
Tel. 0641 303 2748
Mike.Zimmermann@rpgi.hessen.de

Frau Clara Fuchs
Tel. 0641 303 2737
Clara.Fuchs@rpgi.hessen.de

Das Land Hessen gewährt Zuwendungen zur anteiligen Finanzierung von Einrichtungen der offenen Altenhilfe im Bereich der Beratung von Seniorinnen und Senioren, in Angelegenheiten des altengerechten Wohnens und im Bereich der Förderung der politischen Beteiligung von Seniorinnen und Senioren. Die Maßnahmen können sowohl von Trägern eines Verbandes der Freien Wohlfahrtspflege oder eines privat-gewerblichen Verbandes als auch von kommunalen Gebietskörperschaften sowie von gemeinnützigen Vereinen und anderen rechtsfähigen Trägern, wie zum Beispiel Genossenschaften, durchgeführt werden. 

Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Bewilligung der Landeszuwendung, für die Auszahlung und Prüfung der Mittelverwendung sowie für eventuell zu erhebende Rückforderungen und Zinsen. 
Anträge auf Förderung können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), Referat II 5, Sonnenberger Str. 2 / 2a, 65193 Wiesbaden gestellt werden. Für die Auswahl einer Förderung ist das Ministerium zuständig, alles weitere übernimmt das Regierungspräsidium Gießen. 

Rechtsgrundlagen

Freiwillige Leistung nach dem Haushaltsgesetz; §§ 44 und 23 Landeshaushaltsordnung (LHO),
Richtlinie für die Förderung nicht investiver sozialer Maßnahmen (Maßnahmenförderungsrichtlinie – MFR)

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen

Frau Katja Voltz
Tel. 0641 / 303-2735
Katja.Voltz@rpgi.hessen.de 

Frau Clara Fuchs
Tel. 0641 / 303-2737  
Clara.Fuchs@rpgi.hessen.de

Frau Sandra Maußner
Tel. 0641 / 303-2779
Sandra.Maussner@rpgi.hessen.de

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit von Modellvorhaben

Grundsätzlich können Vorhaben nur als Modell gewertet werden, wenn sie die Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige anstreben. Sie müssen also einen innovativen Charakter haben. Modellvorhaben sollen darauf ausgerichtet sein, bestehende Versorgungslücken zu schließen und neuartige, an dem konkreten Bedarf ausgerichtete Angebote vorzuhalten. Dabei sollen vor allem Möglichkeiten einer stärker integrativ ausgerichteten Versorgung Pflegebedürftiger ausgeschöpft werden. Zudem sollen in einzelnen Regionen Möglichkeiten erprobt werden, wie die Hilfen für Pflegebedürftige wirksam miteinander vernetzt werden können, um letztlich die Versorgungssituation zu verbessern.

Die Modellvorhaben sind vorrangig auf ambulante Versorgungsangebote ausgerichtet, können jedoch unter dem Aspekt der Vernetzung auch stationäre Angebote berücksichtigen.

Zwingend erforderlich ist eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellprojekts, die den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards entspricht.

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen

Frau Katja Voltz
Tel. 0641 / 303-2735
Katja.Voltz@rpgi.hessen.de 

Frau Clara Fuchs
Tel. 0641 / 303-2737  
Clara.Fuchs@rpgi.hessen.de

Frau Sandra Maußner
Tel. 0641 / 303-2779
Sandra.Maussner@rpgi.hessen.de

Trägern wird ein Personal- oder / und Sachkostenzuschuss gewährt. Zuwendungsempfänger sind hauptsächlich caritative Verbände und Vereine. Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Bewilligung der Landeszuwendung sowie für die Auszahlung und die Prüfung der Mittelverwendung. Anträge auf Förderung können bei dem Hess. Ministerium für Soziales und Integration (HMS), Referat IV 4 B, Sonnenberger Str. 2 / 2a, 65193 Wiesbaden gestellt werden, da für die Auswahl einer Förderung das Ministerium zuständig ist. Nach Auswahl eines zu fördernden Projektes wird die Förderung dann vom Regierungspräsidium Gießen durchgeführt. 

Rechtsgrundlagen                                                                                          

Freiwillige Leistung nach dem Haushaltsgesetz; §§ 44 und 23 Landeshaushaltsordnung (LHO),
Richtlinie für die Förderung nicht investiver sozialer Maßnahmen (Maßnahmenförderungsrichtlinie – MFR)

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen

Frau Katja Voltz
Tel. 0641 / 303-2735
Katja.Voltz@rpgi.hessen.de 

Frau Clara Fuchs
Tel. 0641 / 303-2737  
Clara.Fuchs@rpgi.hessen.de

Frau Sandra Maußner
Tel. 0641 / 303-2779
Sandra.Maussner@rpgi.hessen.de

Gefördert werden hauptsächlich caritative Verbände und Vereine. Den Trägern wird ein Personal- oder/und Sachkostenzuschuss gewährt. Die Träger bieten Hilfe zum Beispiel für Opfer von Menschenhandel durch eine Fachberatung im Rahmen des Opfer-ZeugInnenschutz-Programmes und Beratung für Opfer von Ausbeutung und Gewalt an. Es gibt diverse Projekte, beispielsweise wird ein Träger im Bereich der Arbeit mit straffällig gewordenen Müttern und ihren Kindern in der Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen gefördert und eine andere Förderung betrifft eine Wohngemeinschaft für Frauen in Konfliktsituationen. Darüber hinaus wird ein Notruf gegen Gewalt/sexualisierte Gewalt gefördert. Träger führen auch Schulungen im medizinischen Bereich (Koordinierung des Frauenunterstützungssystems mit der Polizei, Justiz, Gewaltintervention im Gesundheitswesen) sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von Gesundheitsinstitutionen oder der Öffentlichkeit durch. Hessenweit werden auch zwei Projekte zum Schutz gegen sogenannte Ehrgewalt im Zwei-Regionen-Projekt gefördert. Hier handelt es sich um eine Kooperation von zwei Schwerpunktträgern in Frankfurt am Main und Kassel, die für ganz Hessen zuständig sind und bei denen wiederum neun weitere Träger in diesem Bereich mitarbeiten.

Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Bewilligung der Landeszuwendung sowie für die Auszahlung und die Prüfung der Mittelverwendung sowie eventuell zu erhebende Rückforderungen und Zinsen. 
Anträge auf Förderung können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), Referat II 3, Sonnenberger Str. 2 / 2a, 65193 Wiesbaden gestellt werden, da für die Auswahl einer Förderung das Ministerium zuständig ist. Alles weitere übernimmt das Regierungspräsidium Gießen.

Rechtsgrundlagen

Freiwillige Leistung nach dem Haushaltsgesetz; §§ 44 und 23 Landeshaushaltsordnung (LHO),

Fach- und Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Umsetzung der Istanbul Konvention: Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern.

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen

Frau Katja Voltz
Tel. 0641 / 303-2735
Katja.Voltz@rpgi.hessen.de 

Frau Clara Fuchs
Tel. 0641 / 303-2737  
Clara.Fuchs@rpgi.hessen.de

Frau Sandra Maußner
Tel. 0641 / 303-2779
Sandra.Maussner@rpgi.hessen.de

(für bürgerschaftliche/ehrenamtliche Arbeit mit Bezug zu Demenz)

Ziel der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten (§ 45 c SGB XI) für Pflegebedürftige und Angehörige von Pflegebedürftigen zu unterstützen. Zusätzlich werden ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in verschiedensten Qualifizierungsmaßnahmen zum  Thema Demenz geschult. Die Anträge werden bei regionalen, vom Land Hessen anerkannten Anlaufstellen gestellt. Diese Anlaufstellen sind in der Regel bei dem Kreis oder der Stadtverwaltung zu finden. Die Anlaufstellen sammeln aus ihrem Bereich Anträge von Trägern, die beabsichtigen, eine Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen und beantragen dann bei der Bewilligungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, die Förderung. Zuwendungsgeber sind je zur Hälfte das Land Hessen sowie die Verbände der Pflegekassen in Hessen. Es wird ein Festbetrag pro Schulungsstunde gezahlt.

Rechtsgrundlagen                                                                 

Freiwillige Leistung nach dem Haushaltsgesetz; §§ 44 und 23 Landeshaushaltsordnung (LHO)

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Hessischen Landesehrenamtsagentur.

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen

Frau Sandra Maußner
Tel. 0641 / 303-2779
Sandra.Maussner@rpgi.hessen.de 

Frau Clara Fuchs
Tel. 0641 / 303-2737  
Clara.Fuchs@rpgi.hessen.de