Für die einen ist es das größte Glück, für die anderen der größte Traum: den eigenen Nachwuchs nach der Geburt zum ersten Mal im Arm zu halten. Nicht jedes Paar kann auf natürlichem Wege Kinder bekommen. Doch auch eine künstliche Befruchtung ist nicht immer von Erfolg gekrönt – und wenn, dann nicht immer auf Anhieb. Das Land Hessen fördert gemeinsam mit dem Bund anteilig den vierten Behandlungszyklus einer künstlichen Befruchtung („assistierte Reproduktion“).
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass - aufgrund geänderter Verwaltungsvorschriften und der Ankündigung weiterer Sparmaßnahmen in diesem Bereich durch den Bund - der Förderanteil des Bundes von nun an unter dem Vorbehalt ausreichend zur Verfügung gestellter Mittel, gewährt wird.
Die Förderung durch das Land Hessen bleibt davon unberührt.
Zweck dieser Förderung ist es, hessische Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu unterstützen.
Der Wunsch, eigene Kinder zu haben, ist nicht nur das Natürlichste der Welt, sondern eine Familie zu gründen ist seit jeher auch ein Grundbedürfnis des Menschen!
Alle weiteren Infos erhalten Sie ausführlich in unserem Merkblatt zur assistierten Reproduktion.
Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Gießen:
Frau Bender, Tel. 0641 / 303-2711, andrea.bender@rpgi.hessen.de
Frau Wacker, Tel. 0641 / 303-2774, catharina.wacker@rpgi.hessen.de
Herr Hochstein, Tel. 0641 / 303-2712, andreas.hochstein@rpgi.hessen.de