Das Land Hessen fördert eine Reihe von sozialen Maßnahmen, Einrichtungen und Projekten. Zum Teil vergibt es auch Fördermittel, die der Bund bereitstellt.
Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel bewilligen die Gelder und erledigen alle damit zusammenhängenden Aufgaben wie Information und Beratung, Antragsbearbeitung, Auszahlung und gegebenenfalls die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Sie gewährleisten damit, dass öffentliche Fördergelder zweckentsprechend verwendet werden.
Das Spektrum der Förderungen reicht von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen über Sportstätten, Kindergärten, Horte und Tagesmütter, Beratungsstellen für bestimmte Gesundheitsprobleme, Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Internationale Jugendarbeit bis zur Förderung von Aus- und Weiterbildung bestimmter Gesundheitsberufe und der Ausbildungsplatzförderung.
Es gibt zum einen eine sogenannte investive Förderung, bei der Bau und die Ausstattung beziehungsweise bauliche Modernisierung von Altenheimen, Sportanlagen oder auch Kitas gefördert wird. Zum anderen gibt es eine sogenannte nichtinvestive Förderung, bei der zum Beispiel Personal- und Sachkosten von Beratungsstellen oder Kindergärten oder aber die Durchführung von bestimmten Projekten, etwa in der Jugendarbeit, gefördert werden.
Alle notwendigen Informationen und die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter den einzelnen Förderbereichen.
Bei den meisten Förderprogrammen ist jeweils ein Regierungspräsidium für ganz Hessen zuständig. Nur einige Förderungen werden lediglich für den eigenen Regierungsbezirk durchgeführt.