Korruptionsbekämpfung & Korruptionsvermeidung

Lesedauer:3 Minuten

Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes. Um dies sicher zu stellen, hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen. Ziel ist neben der Bekämpfung von Korruption im Wesentlichen die Prävention. Zu diesem Zweck wurde beim Regierungspräsidium Gießen die Antikorruptionsstelle eingerichtet. Sie ist der Behördenleitung direkt zugeordnet.

Aufgaben der Antikorruptionsstelle sind:

  • Ansprechpartner/in bei einem Korruptionsverdacht innerhalb des Regierungspräsidiums Gießen und dessen nachgeordneten Dienststellen

  • Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten, Unterbreitung von Vorschlägen für geeignete Präventionsmaßnahmen

  • Beratung und Unterstützung der Behördenleitung.

Jeder – egal ob Kunde, Geschäftspartner, Bürgerin bzw. Bürger oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, aber auch alle Außenstehenden – kann und soll die Antikorruptionsstelle über Vorgänge, die zu Zweifeln Anlass geben und Verdachtsmomente eines korrupten Verhaltens begründen, telefonisch, per E-Mail oder Fax, ggf. auch im vereinbarten persönlichen Gespräch unterrichten.

Die Antikorruptionsstelle ist zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden. Dies gilt nicht gegenüber den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften).

Die Antikorruptionsstelle beim Regierungspräsidium Gießen ist ausschließlich für Vorgänge zuständig, die

  • beim Regierungspräsidium Gießen,

  • den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen, Fulda und Kassel oder

  • dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen in Frankfurt und dessen Außenstellen

angefallen sind.

Schlagworte zum Thema