Das Abfallrecht ist Teil des Umweltrechts. Die Grundlagen sind im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) festgelegt. Mit diesem Regelwerk werden auch die einschlägigen Richtlinien der EU umgesetzt. Gemeinsam mit seinem untergesetzlichen Regelwerk und dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAKrWG) bildet es die Grundlage der Kreislaufwirtschaft in Hessen.
Wesentliche Zielsetzungen sind dabei die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der endlichen, natürlichen Ressourcen und die Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der Abfallbeseitigung.
Die deutsche Abfallwirtschaft ruht auf fünf wesentlichen Säulen:
- „Vermeidung“:
Produktion und Konsum sollen möglichst so gestaltet werden, dass Abfälle gar nicht erst entstehen. - „Vorbereitung zur Wiederverwendung“:
Zu Abfall gewordene Erzeugnisse sollen durch wenig materialintensive Verwertungsverfahren wie Prüfung, Reinigung oder Reparatur – ohne weitere Vorbehandlung – dem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt werden. - „Recycling“:
Im Unterschied zur „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ finden beim „Recycling“ auch intensivere Verwertungsmaßnahmen Einsatz. Die gewonnenen Erzeugnisse können dann zum ursprünglichen Zweck oder auch für andere Zwecke genutzt werden. Das „Recycling“ gilt daher als zweitbeste Verwertungsoption und ist abzugrenzen von - „sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung“:
Hierunter fallen die energetische Verwertung, Verwertung in Tagebauen oder im Rahmen sonstiger Abgrabungen sowie auch Verwertung als untertägiger Versatz. - „Beseitigung“:
Damit jene Abfälle, die weder vermieden noch verwertet werden können, nicht die Umwelt belasten, sind hohe technische und organisatorische Anforderungen an die Beseitigung dieser „Restabfälle“ zu stellen, damit sie dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft ausgeschlossen sind.
Abfallwirtschaftliche Vorschriften und die Umsetzung hoher Umweltstandards sind volkswirtschaftlich sehr bedeutsam. Insgesamt arbeiten in Deutschland ca. 270.000 Menschen in der Abfallwirtschaft in etwa 11.000Unternehmen, die mit einem Umsatz von jährlich 70 Milliarden Euro zu Wertschöpfung beitragen. Dies zeigt die wirtschaftliche Bedeutung des Umweltschutzes an der Produktivität unseres Landes.