Betriebliche Überwachung der Abfallströme (Abfallstromüberwachung)
Die Entsorgung von bzw. der Umgang mit Abfällen ist in einer großen Anzahl von Rechtsvorschriften reglementiert. Hierzu zählt neben völkerrechtlichen Vereinbarungen (Basler Übereinkommen) und europarechtlichen Vorschriften insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG). Als untergesetzliches Regelwerk existiert eine große Anzahl an Verordnungen, wie z. B. die Nachweisverordnung (NachwV), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) etc.
Die Regierungspräsidien überwachen in diesem Zusammenhang auch die Abfallströme bei Abfallverbringungen, Abfalltransporten und Sammlungsvorgängen.
Die Überwachung erfolgt vor Ort durch Straßen-, Schiffs-, Hafen-, Schienen- und Flughafenkontrollen und auf Containerumschlagsplätzen sowie Betriebsprüfungen und durch Prüfung vorgelegter Unterlagen.
Entsorgungsnachweisverfahren
Das Entsorgungsnachweisverfahren soll die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen sicherstellen.
Im Rahmen dessen hat die Behörde verschiedene Überwachungsaufgaben.
Prüfung von Vorabnachweisen (Sammel-Entsorgungsnachweis)
Sammel-Entsorgungsnachweise gefährlicher Abfälle müssen den zuständigen Behörden (der Überwachungsbehörde des Sammlers sowie den vom Sammlungsgebiet betroffenen Bundesländern und der Entsorgerbehörde) zur Kenntnis gebracht werden. Sammel-Entsorgungsnachweise im Grundverfahren werden von der Entsorgerbehörde bestätigt.
Die Überwachungsbehörde des Sammlers bzw. Beförderers überwacht die Einhaltung von Überlassungspflichten und prüft die Abfalleinstufung sowie Angaben zur Verwertung und Beseitigung.
Prüfung von Verbleibsnachweisen (Begleit- und Übernahmescheine)
Entsorger haben Begleitscheine der Entsorgerbehörde zur Kenntnis zu geben. Im elektronischen Nachweisverfahren wird sichergestellt, dass damit auch die Erzeugerbehörde bzw. bei Sammlungen das Bundesland, in welchem die Abfälle gesammelt wurden, informiert werden.
In den örtlich zuständigen Umweltabteilungen erfolgt - mit Hilfe des Abfallüberwachungssystems ASYS - die formale Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie die inhaltliche Prüfung, inwieweit die Entsorgung tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
ASYS-Landesknotenstelle
ASYS ist das Abfallüberwachungssystem, welches die Bundesländer gemeinsam zur Verarbeitung der Nachweisdaten betreiben. Kern dieses DV-Systems ist der Kommunikationsverbund zwischen allen Bundesländern zum elektronischen Austausch der Daten aus landesübergreifenden Entsorgungsvorgängen.
Die Abteilung Umwelt Darmstadt des RP Darmstadt nimmt die Aufgabe der Knotenstelle in Hessen wahr und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Datenversands und –empfangs. Darüber hinaus erfolgt in Darmstadt die zentrale System- und Anwenderbetreuung für Hessen.
Nähere Informationen zu ASYS finden Sie unter "Links" am Ende der Seite.
Erlaubnisse zum Befördern, Sammeln, Handeln oder Makeln von Abfällen
Erlaubnisse zum Befördern, Sammeln, Makeln oder Handeln von Abfällen werden von der Behörde am Hauptsitz des Beförderers, Sammlers, Maklers bzw. Händlers erteilt bzw. die Anzeigen entgegen genommen.
In den zuständigen Regierungspräsidien erfolgt auch die Überwachung der Auflagen der Erlaubnisse wie z. B. die Vorlage von Fachkundenachweisen.
Betriebsprüfungen und Straßenkontrollen
Eine Betriebsprüfung gliedert sich in verschiedene Abschnitte.
Ihr voran gestellt ist zunächst behördenseitig die Sichtung der vorliegenden Angaben über die Tätigkeiten der jeweils Beteiligten.
Beim Ortstermin wird überprüft, ob alle erforderlichen Angaben im Register enthalten sind. Ebenso wird von den Abfallbehörden kontrolliert, ob die Abfälle in hierfür zugelassene Anlagen gelangen und ob die Überlassungspflichten gegenüber den Gebietskörperschaften eingehalten werden. Des Weiteren erfolgt eine intensive Beratung.
Erforderlichenfalls wird der Sammler, Beförderer, Händler bzw. Makler in einer Nachbesprechung auf Rechtsverstöße hingewiesen und die resultierenden Maßnahmen besprochen.
Zudem nehmen die Regierungspräsidien auch an Straßenkontrollen teil.
Kontrolle und Überwachung von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen
In Hessen sind die Regierungspräsidien für die Kontrolle und Überwachung von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen zuständig.
Unterstützt werden sie von den Polizeipräsidien, Zollämtern und dem Bundesamt für Güterverkehr.
Die rechtliche Grundlage für die Kontroll- und Überwachungsaufgabe ergibt sich aus dem Basler Übereinkommen, der Verordnung EG/1013/2006, dem Abfallverbringungsgesetz und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz .
Darüber hinaus werden Kontrollen aufgrund von Projekten der EU durchgeführt.
Die Kontrollen werden durchgeführt
- am Entstehungsort der Abfälle (z. B. Destillationsanlage)
- am Bestimmungsort der Abfälle (z. B. Verbrennungsanlage)
- in Seehäfen
- auf Flughäfen
- Containerumschlagplätzen
und überwiegend
- auf der Straße
- auf Binnenschifffahrtswegen
- auf Schienen