Verbraucherschutz beinhaltet neben dem Schutz der Konsumenten vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder Kosmetika auch den Schutz vor Irreführung und Täuschung Die Qualitätssicherung bei der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte dient dem vorbeugenden Verbraucherschutz sowie dem Tier- und Umweltschutz. Sie sichert außerdem einen fairen Wettbewerb der Ernährungs- und Futtermittelwirtschaft. Darüber hinaus dient die Förderung von Institutionen und Maßnahmen der aufklärenden Verbraucherinformation und -beratung.Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen unterstehen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Überwachung und Kontrolle durch die zuständigen Behörden.
Die Regierungspräsidien (Veterinärdezernate) haben in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben:
- Sie sind die Fachaufsichtsbehörde über die nachgeordneten Ämter bzw. Fachdienste für Veterinärwesen und Verbraucherschutz und koordinieren den einheitlichen Vollzug im Bereich der Lebensmittelüberwachung, Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
- Sie erteilen EU-Zulassungen für lebensmittelproduzierende Betriebe
- Sie lassen Gegenprobensachverständige zu.
Folgende Aufgabenbereiche werden zentral für ganz Hessen bei den einzelnen Regierungspräsidien gebündelt:
- Weinrecht (Veterinärdezernat, RP Darmstadt)
- Erteilung von Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen (Veterinärdezernat, RP Darmstadt)
- Futtermittelkontrolle (RP Gießen)
- Qualitätskontrolle von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen (RP Gießen)
- Förderung von Institutionen und Maßnahmen der aufklärenden Verbraucherinformation und –beratung (RP Gießen)