Für Fisch und Fischereierzeugnisse gibt es besondere Kennzeichnungsvorschriften. Neben der Handelsbezeichnung und dem wissenschaftlichen Artnamen muss die Herkunft (Wildfang oder Aquakultur) erkennbar sein. Die Herkunft des Fisches wird bei Erzeugnissen der Aquakultur mit dem Land angegeben, in dem der Fisch entweder 50 % des Lebens verbracht hat, oder mindestens 50 % des Gewichts zugenommen hat. Für gefangene Süßwasserfische ist das Binnengewässer anzugeben, in dem der Fisch gefangen wurde, bei Seefisch ist das Fanggebiet auszuloben, aus dem der Fisch stammt. Auch muss die Fangmethode angegebenwerden. Hierdurch hat der Verbraucher die Möglichkeit, beim Kauf auf besonders umwelt- bzw. tierfreundliche Fangmethoden zu achten.
Die Angaben zur Fischetikettierung müssen bei Fertigverpackungen direkt auf der Verpackung aufgedruckt sein. Bei Bedienungstheken sind die Angaben am Ort des Verkaufs für die Kunden deutlich sichtbar anzugeben.
Das RP Gießen überwacht die Vorgaben der Fischetikettierung hessenweit auf allen Vermarktungsstufen vom Erzeuger über den Großhandel bis zum Einzelhandel.