Futtermittelüberwachung

Futtermittelüberwachung

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Die amtliche Futtermittelüberwachung überwacht Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art. Die Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Futtermittel sicher sind.

Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen und Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen überprüft. Auch Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen sind Bestandteil der Futtermittelüberwachung.

Um den Behörden die Überwachung der Betriebe zur erleichtern, hat die EU bestimmten Betriebstypen besondere Registrierungs- und Zulassungspflichten auferlegt. Das Regierungspräsidium Gießen ist flächendeckend zuständig für alle Futtermittelbetriebe in Hessen.