Zwei Schweine in einem Stall, der mit Stroh ausgelegt ist

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Im August 2023 wurde im Deutschen Bundestag mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die verbindliche Kennzeichnung der Haltungsform von Mastschweinen eingeführt. Die Kennzeichnungspflicht gilt, nach einer Gesetzesänderung, ab dem 01.01.2027. Frisches Fleisch von deutschen Mastschweinen darf ab dann nur noch mit der Angabe der Haltungsform der Schweine vermarktet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung ist bereits vorher möglich.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz dient der Verbraucherinformation. Es soll transparent und einfach erkennbar sein, wie das Tier gehalten wurde und damit eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Über den QR-Code in dem Logo gibt es genauere Informationen zu den Anforderungen der jeweiligen Haltungsform.

Um die Haltungsform ausweisen zu können, müssen Schweinehalter in Hessen beim RP Gießen eine Kennnummer beantragen. Alle relevanten Informationen zur Beantragung, sowie das entsprechende Formular, finden Sie auf dem Beteiligungsportal Hessen (Link unten angegeben).

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