Alle Eierpackstellen und Eiererzeugermüssen sich unter Angabe der Haltungsform beim Regierungspräsidium Gießen registrieren lassen. Dies gilt auch für Halter von Mastgeflügel mit besonderen Haltungsformen.
Bei der Überwachung der Eierpackstellen und der Großhandelsbetriebe wird insbesondere die Ei-Qualität, die Einteilung der Eier in Gewichtsklassen und die korrekte Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums überprüft.
Im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Erzeuger von Eiern, Eierpackstellen und Großhandelsbetriebe, die mit Eiern handeln, von Beschäftigten des Regierungspräsidiums Gießen flächendeckend in Hessen überwacht.
Erzeuger und Schlachtstätten, die Mastgeflügel unter Angabe von besonderen Haltungsformen (z.B. Freilandhaltung) vermarkten wollen, müssen sich ebenfalls vom Regierungspräsidium Gießen registrieren und überwachen lassen.
Die korrekte Kennzeichnung und Qualitätseinstufung von Geflügel wird auf den Stufen Schlachtbetriebe und Großhandel überwacht. Die Durchführung dieser Kontrollen obliegt flächendeckend für Hessen dem Regierungspräsidium Gießen.