Das RP-Verbraucherschutzdezernat (Dez. 54) hat die Fachaufsicht über den innerstaatlichen Verkehr und die Einfuhr mit Lebensmitteln tierischer und nichttierischer Herkunft, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie Irreführung und Täuschung bei den genannten Produkten zu schützen.
Für Behörden und Gewerbetreibende sind wir Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen des Lebensmittelrechtes. Hierzu gehören Zulassungen von Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben für Fleisch und Geflügelfleisch sowie für andere Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milch, Eier oder Fisch.
Zudem ist das Dezernat 54 zuständig für die Genehmigungen zur Herstellung diätetischer Lebensmittel nach Diätverordnung und für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen im Sinne des § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Gemäß der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 wird das Gewähren von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe seit 2005 auch an die Einhaltung von Vorschriften des Futter- und Lebensmittelrechts geknüpft.
Das Dezernat 54 übernimmt die Koordination für den Bereich Lebensmittelsicherheit.