Milch und Milcherzeugnisse sind ernährungsphysiologisch hochwertige Produkte. Die Qualität sicherzustellen, ist auch Aufgabe des Regierungspräsidiums Gießen. Bereits die Milcherzeugerbetriebe werden nach Maßgabe der EU-Rechtsvorschriften von amtlichen Tierärzten des Regierungspräsidiums Gießen, Standort Wetzlar, unter dem Motto „Vom Stall bis zum Tisch“ auf Hygiene und Tiergesundheit hin überprüft. Wesentliche Ziele der EU-Gesetzgebung sind Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe basiert im Wesentlichen auf der EU-Verordnung 853/2004.
Schon im Erzeugerbetrieb wird darauf geachtet, dass die gewonnene Milch von gesunden Tieren stammt und unter hygienischen Bedingungen ermolken und gelagert wird. Im Falle von Eutergesundheitsstörungen wird in Zusammenarbeit mit dem hessischen Tiergesundheitsdienst eine sogenannte Bestandssanierung in die Wege geleitet.
Zu den gehaltenen Milchtieren gehören außer Kühen auch Schafe, Ziegen, Stuten und Büffel.
Für die Abgabe von Rohmilch ab Hof beachten Sie bitte die Vorschriften der Tier-LMHV (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) § 17 Abs. 4 Nr. 1 bis 5. Für den an der Abgabestelle gut sichtbar und lesbar anzubringenden Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“.
Seit jeher müssen Landwirte als Rohmilchproduzenten darauf achten, ein für den Verbraucher sicheres Lebensmittel zu produzieren. Dazu gehört auch, dass bei Überprüfung der Anlieferungsmilch mit einem nach Rohmilchgüteverordnung geeigneten Hemmstofftestsystem keine Hemmstoffe nachweisbar sind. Das unter diesem Beitrag verlinkte Dokument liefert Hinweise auf Risiken für einen Hemmstoffeintrag in Rohmilch und listet Vorbeugemaßnahmen auf.
Erhebung von Umlagebeiträgen in Hessen
Zur Förderung hessischer Milch und Milcherzeugnisse wird ab dem 1.1.2025 kein Umlagebeitrag mehr pro kg Milch erhoben.