Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr

RP Gießen ist Fachaufsichtsbehörde

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Das Dezernat 22 des Regierungspräsidiums Gießen übt die Fachaufsicht über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern aus.

In diesem Rahmen sind wir zuständig für:

  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
  • Straßenverkehrsüberwachung; mobile und ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen
  • Gefahrenabwehrverordnungen (wie beispielsweise die Hundeverordnung)
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Waffenrechtes
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Versammlungsrechtes
  • Bekämpfung der verbotenen Prostitution; Sperrgebietsverordnung
  • Glücksspielrecht

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