Das Dezernat 22 des Regierungspräsidiums Gießen übt die Fachaufsicht über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern aus.
In diesem Rahmen sind wir zuständig für:
- Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- Straßenverkehrsüberwachung; mobile und ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen
- Gefahrenabwehrverordnungen (wie beispielsweise die Hundeverordnung)
- Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Waffenrechtes
- Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Versammlungsrechtes
- Bekämpfung der verbotenen Prostitution; Sperrgebietsverordnung
- Glücksspielrecht