Das Dezernat 22 des Regierungspräsidiums Gießen übt die Fachaufsicht über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern aus.
In diesem Rahmen sind wir zuständig für:
- Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
 - Straßenverkehrsüberwachung; mobile und ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen
 - Gefahrenabwehrverordnungen (wie beispielsweise die Hundeverordnung)
 - Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Waffenrechtes
 - Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Versammlungsrechtes
 - Bekämpfung der verbotenen Prostitution; Sperrgebietsverordnung
 - Glücksspielrecht