Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr

RP Gießen ist Fachaufsichtsbehörde

Das Dezernat 22 des Regierungspräsidiums Gießen übt die Fachaufsicht über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern aus.

In diesem Rahmen sind wir zuständig für:

  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
  • Straßenverkehrsüberwachung; mobile und ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen
  • Gefahrenabwehrverordnungen (wie beispielsweise die Hundeverordnung)
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Waffenrechtes
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Versammlungsrechtes
  • Bekämpfung der verbotenen Prostitution; Sperrgebietsverordnung
  • Glücksspielrecht

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