Mitarbeiter einer Kläranlage untersuchen das Abwasser.

Staatliche Abwasseruntersuchung

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In Mittelhessen gibt es rund 230 kommunale Kläranlagen. Sie zu überprüfen ist Aufgabe des Dezernats 41.3. Bei regelmäßigen Abwasseruntersuchungen schauen die Beschäftigten des Regierungspräsidiums, ob die im Erlaubnisbescheid festgelegten Überwachungswerte eingehalten werden. Der Umfang dieser Untersuchungen orientiert sich an dem Erlaubnisbescheid der jeweiligen Kläranlage. Die Abwasseruntersuchungen sollen aber zumindest zweimal jährlich stattfinden. Häufigere Untersuchungen können erforderlich sein, zum Beispiel wenn es um die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen geht. Wie das praktisch abläuft, wird im „Merkblatt zur staatlichen Abwasseruntersuchung der Einleitungen in Hessen“ beschrieben.

Die Staatliche Einleitekontrolle gliedert sich im Wesentlichen in drei Punkte:

  • Überprüfung, ob alle für die Abwasserreinigung erforderlichen Anlageteile in Betrieb sind und die zu behandelte Wassermenge biologisch gereinigt wird
  • Beurteilung, ob die Überwachungswerte nach dem Abwasserabgabengesetz (4 aus 5 Regel, 100%) eingehalten werden
  • Betrachtung der Auswirkung der Einleitung auf das Gewässer

Die Untersuchungsberichte werden direkt oder über die Unteren Wasserbehörden an die Kläranlagenbetreiber gesandt.

Für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von ≥ 20.000 EW (Einwohnerwert; Anzahl der Einwohner, die im Einzugsgebiet einer Kläranlage leben) ist die Obere Wasserbehörde (in Mittelhessen das Regierungspräsidium Gießen) zuständig. Für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von < 20.000 EW sind es die Unteren Wasserbehörden (Kreisausschuss der Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis, Gießen, Marburg-Biedenkopf sowie Vogelsbergkreis).

Betriebsüberprüfung

Im Rahmen der Betriebsprüfung ist festzustellen, ob die jeweils in Betracht kommenden wasserrechtlichen Vorschriften sowie die Regelungen des Erlaubnisbescheides eingehalten werden. Wegen ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung findet diese Überprüfung jährlich statt. Bei gewässerrelevanten Betriebsstörungen wird anlassbezogen überprüft.
Die Kontrolle erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Auswirkung der Einleitung auf das Gewässer
  • Funktion aller Einrichtungen einschließlich der Messeinrichtungen
  • Bau und Unterhaltungszustand aller Anlagenteile
  • Beseitigung der anfallenden Reststoffe (Klärschlamm, Rechengut, Sandfanginhalt, fett- und ölhaltige Stoffe)
  • Betriebsorganisation der Abwasserreinigung
  • Durchführung der nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) erforderlichen Messungen und Untersuchungen

Prüfung des Betriebstagebuches auf ordnungsgemäße und vollständige Führung.

Die Mischwasser- und Regenwasserbehandlungsanlagen (Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken, Reckenrückhaltebecken) werden nach ihrer Priorität und nach einem Prüfplan in drei bis fünf Jahren einmal überprüft, bei Störfällen unmittelbar.

Bei der Überprüfung wird kontrolliert:

  • Auswirkung der Einleitung auf das Gewässer
  • Funktion aller Einrichtungen einschließlich der Messeinrichtungen
  • Bau und Unterhaltungszustand

Über die Betriebsüberprüfung wird eine Niederschrift erstellt und dem Betreiber zugesandt. Die Beseitigung von festgestellten Mängeln wird angeordnet und überwacht.

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