Abwasser fließt aus einem Rohr.

Einleitungserlaubnis

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Für die Einleitung aus einer kommunalen Abwasseranlage in ein Gewässer ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Erlaubnis erforderlich. Die erteilt in Mittelhessen das Regierungspräsidium Gießen. Bevor das geschieht, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu stellenden Emissions- und Immissionsanforderungen eingehalten werden können. Es wird dabei insbesondere festgestellt, ob bei der Einleitung der Stand der Technik nach §57 WHG eingehalten wird und welche Auswirkung die Einleitung auf das Gewässer selbst haben kann.

Das Erlaubnisverfahren wird in der „Verwaltungsvorschrift zur Durchführung wasserrechtlicher Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen“ sowie im Merkblatt „Wasserrechtliche Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen in Hessen“ ausführlich beschrieben. Dort ist unter anderem aufgeführt, welche Antragsunterlagen benötigt werden. Weitere Hinweise, insbesondere zur Bearbeitung von Erlaubnisverfahren beim Regierungspräsidium, finden sich im Verfahrensbuch „Wasserrechtliche Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen“.

Für die Durchführung von Erlaubnisverfahren werden aufgrund des Hessischen Verwaltungskostengesetzes Verwaltungskosten erhoben. Welche Kosten im Einzelnen entstehen, ist in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geregelt.

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