Als flankierende Maßnahme zur Schutzgebietsausweisung können landwirtschaftliche Kooperationen geschlossen werden.
Die Kooperationsvereinbarung ist eine freiwillige privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Wasserversorgungsunternehmer und den nutzungsberechtigten Landwirten im WSG. Das Ziel einer Zusammenarbeit beider Beteiligten ist die Verringerung der Nitrat- oder Pflanzenschutzmittelgehalte im Grundwasser.
Zentrales Element der WSG-Kooperation ist die gewässerschutzorientierte Beratung, in welcher die Landwirte in der Anwendung einer gewässerschonenden Bewirtschaftungsweise unterstützt werden, welche den höheren Anforderungen in WSG gerecht wird. Der Fokus liegt hier insbesondere auf dem Düngemanagement, dem Zwischenfruchtanbau und dem maßvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Die Kooperationsvereinbarung enthält, entsprechend den jeweiligen Standortbedingungen, das zum Schutz des Grundwassers notwendige Maß an Auflagen für die landwirtschaftliche Nutzung. Unter unserer Betreuung werden die Inhalte der Kooperationsvereinbarung vorher zwischen dem Wasserversorgungsunternehmen, den Landwirten und im Regelfall einem externen landwirtschaftlichen Fachberater sowie unter Beteiligung der Landwirtschaftsverwaltung erarbeitet. Soweit hieraus resultierende Gewässerschutzauflagen einen erhöhten Aufwand gegenüber einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung darstellen und hierdurch für den Landwirt Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen entstehen, regelt die Vereinbarung auch die damit verbundenen Ausgleichszahlungen durch die Wasserversorgungsunternehmen.
Vor Abschluss der Kooperationsvereinbarung müssen wir dieser zustimmen.
Ein Arbeitskreis, der sich aus Vertretern des Wassersversorgers, der betroffenen Landwirte, des Regierungspräsidiums, der Unteren Wasserbehörde, der Landwirtschaftsverwaltung sowie dem externen Fachberater zusammensetzt, begleitet die Arbeit der Kooperation.
In Mittelhessen wurden bislang 25 Kooperationen geschlossen.