Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Mengen hochwertigen Wassers ist eine herausragende Maßnahme der Daseinsvorsorge.
Trinkwasser wird in Mittelhessen ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Der Schutz unserer Grundwasservorkommen hat daher höchste Priorität.
Durch menschliche Tätigkeiten sind unsere Grundwasserressourcen fortlaufend der Gefahr punktueller und flächenhafter Schadstoffeinträge ausgesetzt. Grundwasserverunreinigungen oder -schäden sind häufig Langzeitschäden und meist nur mit hohem Aufwand zu sanieren. Zum Wohl der Allgemeinheit und im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung ist das Grundwasser vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen sowie als Bestandteil des Naturhaushaltes flächendeckend zu schützen. Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen, die allgemein für den Gewässerschutz gelten, sind deshalb in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung weitere Maßnahmen, Nutzungsbeschränkungen und Verbote festzulegen, um die Beschaffenheit des Grundwassers zu erhalten und ggf. zu verbessern.
Zum vorbeugenden Schutz der für die öffentliche Wasserversorgung genutzten Grundwasservorkommen hat die Festsetzung von Wasserschutzgebieten deshalb herausragende Bedeutung.
In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen oder Anlagen, von denen eine Gefährdung für das Grundwasser ausgehen kann, verboten oder nur beschränkt zugelassen. Die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Ver- und Gebote werden durch uns in Form einer Rechtsverordnung festgesetzt. Im Festsetzungsverfahren werden die jeweiligen Besonderheiten des zu schützenden Gebietes berücksichtigt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist der häufig vorhandene Konflikt zwischen Trinkwasserschutz und anderen Nutzungen und Interessen von Grundstückseigentümern durch eine ermessensfehlerfreie Abwägung der verschiedenen Interessen zu lösen. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung hat hierbei oberste Priorität. Zu diesem Zweck erfolgt die Festsetzung im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens, in dem allen Beteiligten (Behörden, Grundstückseigentümer etc.) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Als ergänzende Maßnahmen zur Schutzgebietsfestsetzung können sog. landwirtschaftliche Kooperationen, das sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Trägern der Wasserversorgung und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten, geschlossen werden.
In Mittelhessen sind bisher rund 500 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 1.900 km² festgesetzt. Das sind etwa 35 % der Fläche des Regierungsbezirks.
Darüber hinaus setzen wir Heilquellenschutzgebiete zum Schutz staatlich anerkannter Heilquellen fest. Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasservorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.