Altlastenauskünfte direkt beantragen – ohne zusätzliche Vermittlungskosten
Das Regierungspräsidium Gießen warnt vor einzelnen privaten Vermittlern und Dienstleistern, die gegen Entgelt die Beantragung von Auskünften aus der Altflächendatei des Landes Hessen anbieten.
Dem Regierungspräsidium Gießen liegen Beschwerden vor, wonach diese Anbieter zusätzlich zur Verwaltungsgebühr eine Vermittlungsgebühr verlangen. In einzelnen Fällen erhielten Kundinnen und Kunden trotz Zahlung dieser Gebühr keine entsprechende Leistung.
Das Regierungspräsidium Gießen weist daher ausdrücklich darauf hin:
Auskünfte aus der Altflächendatei können Sie direkt per E-Mail beim Regierungspräsidium Gießen beantragen (Kontaktdaten siehe unten). In diesem Fall fällt ausschließlich die gesetzlich vorgesehene Verwaltungsgebühr an. Zusätzliche Vermittlungskosten entstehen nicht.