Karte einer Altflächendatei

Auskünfte aus der Altflächendatei

Um Ihnen Auskünfte aus der Altflächendatei des Landes Hessen bezüglich möglicher Altlasten bzw. schädlicher Bodenveränderungen auf einzelnen Grundstücken erteilen zu können, sind bestimmte Daten zur Lage des Grundstücks bei der Anfrage erforderlich.

Hinweis!

Altlastenauskünfte direkt beantragen – ohne zusätzliche Vermittlungskosten

Das Regierungspräsidium Gießen warnt vor einzelnen privaten Vermittlern und Dienstleistern, die gegen Entgelt die Beantragung von Auskünften aus der Altflächendatei des Landes Hessen anbieten.

Dem Regierungspräsidium Gießen liegen Beschwerden vor, wonach diese Anbieter zusätzlich zur Verwaltungsgebühr eine Vermittlungsgebühr verlangen. In einzelnen Fällen erhielten Kundinnen und Kunden trotz Zahlung dieser Gebühr keine entsprechende Leistung.

Das Regierungspräsidium Gießen weist daher ausdrücklich darauf hin:

Auskünfte aus der Altflächendatei können Sie direkt per E-Mail beim Regierungspräsidium Gießen beantragen (Kontaktdaten siehe unten). In diesem Fall fällt ausschließlich die gesetzlich vorgesehene Verwaltungsgebühr an. Zusätzliche Vermittlungskosten entstehen nicht.

Für Ihre Anfrage benötigen Sie folgende Angaben:

  • Landkreis, Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer, Flurbezeichnung, Flurstücksnummer

Bitte senden Sie uns diese Angaben unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift per E-Mail an:altlasten@rpgi.hessen.de

Hinweise:

  • In der Altflächendatei sind die Altablagerungen (AA), die Altstandorte (AS) und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen über Ort, Straße, Hausnummer und den Lagekoordinaten (Rechts- und Hochwert) erfasst. Für erfolgreiche Recherchen sind die oben genannten Daten unabdingbar.
  • Auskünfte zu überregionalen Planungen erteilt Ihnen das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

Kostenpflicht: Gemäß Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU) sind für "Auskünfte aus der Altflächendatei des Landes Hessen" Gebühren zu erheben sind. Der Gebührenrahmen erstreckt sich von 25 bis 600 Euro. Die Mindestgebühr für eine schriftliche Auskunft beträgt 50 Euro.

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