Vor vielen Jahrzehnten wurde in verschiedenen Regionen des Regierungsbezirks Gießen Bergbau betrieben. Manchmal über Tage, manchmal unter Tage. Auch wenn die Spuren des damaligen Bergbaus für das ungeübte Auge heute nicht mehr in der Landschaft zu erkennen sind, haben diese Arbeiten dennoch ihre Spuren im Untergrund hinterlassen, die mitunter nicht unmittelbar ersichtlich sind. Beim Abbau entstandene Hohlräume wurden damals nicht immer vollständig verfüllt. Bei hohen Belastungen – wie beispielsweise dem Bau eines Wohngebäudes – besteht daher heute eventuell ein Risiko, dass der Untergrund sich setzt oder alte Strecken, Stollen und Schächte einbrechen. Dabei können Schäden an Gebäuden und Grundstücken entstehen. Um dem vorzubeugen, informiert das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 44.1 über den Altbergbau.
Die Bergaufsicht wird von den Kommunen bereits im Rahmen der Bauleitplanung um Stellungnahme gebeten. Dabei wird unter anderem überprüft, in wieweit Hinweise auf ehemals betriebenen Bergbau vorliegen und die daraus resultierenden Erkenntnisse an die Kommunen weitergegeben.
Bei Bauvorhaben empfiehlt es sich, zuerst bei der zuständigen Kommune nachzufragen, ob das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes liegt und in dessen Karte und Textteil schon alle erforderlichen Hinweise zum Altbergbau aufgeführt sind.
Unabhängig davon können Sie für Ihr Grundstück eine Stellungnahme als Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) bei der Bergaufsicht einholen. Die Auskunft der Bergaufsicht erfolgt auf Antrag und ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand. Weitere Informationen zum Thema HUIG finden Sie hier.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Informationen, die die Bergaufsicht für die Bearbeitung Ihrer Anfragen benötigt, sind:
- Gemeinde, Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer sowie die Postanschrift des jeweiligen Grundstücks
- Eine Gebührenübernahmeerklärung (z.B. mit dem Satz: „Ich übernehme die für diese Auskunft anfallenden Gebühren.“)
- Ein aussagekräftiger Lageplan, der die Lokalisierung des Grundstücks erleichtert.
- Ihre aktuelle Postanschrift für die Zusendung des Bescheides.
Den Antrag senden Sie per E-Mail an bergaufsicht@rpgi.hessen.de mit dem Betreff: „Bergbauliche Stellungnahme für Grundstück: ……………..“
oder per Post an:
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 44.1 Bergaufsicht
Altbergbau
Postfach 100851
35338 Gießen
Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungszeit beträgt circa einen Monat. Die Bearbeitungszeit kann sich dadurch erhöhen, dass Rechte Dritter oder öffentliche Belange berührt werden.
Es kann vorkommen, dass der Bergaufsicht nur unkonkrete Hinweise zu Altbergbau vorliegen, bei denen der genaue Ort oder der Umfang der bergbaulichen Tätigkeit nicht bekannt sind. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass die bauausführenden Unternehmen informiert werden und auf ungewöhnliche Untergrundverhältnisse, die auf Bergbau hindeuten, achten. So kann noch vor Ort reagiert werden.
Sollten Sie bei der Baumaßnahme auf Hohlräume treffen, ist das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde als Gefahrenabwehrbehörde darüber zu informieren.