Nach § 9 der Hoheitszeichenverordnung ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig für die im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Bezug des Landessiegels auftretenden Fragestellungen.
Das große Landessiegel darf nur durch oder unter Aufsicht des Regierungspräsidium Gießen hergestellt werden.
Für die Herstellung des kleinen Landessiegels muss eine Erlaubnis beantragt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn das von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller hergestellte Mustersiegel dem Muster entspricht und das Einverständnis mit den Herstellungsvorgaben schriftlich erklärt wurde.