Straßenverkehrsordnung

Verkehrszeichen

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Wenn es um das Aufstellen oder Entfernen von Verkehrszeichen geht oder auch Veranstaltungen auf Straßen geht, ist das Regierungspräsidium Gießen ein wichtiger Ansprechpartner.

Verkehrszeichen:

Verkehrszeichen dürfen grundsätzlich nur dort aufgestellt werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Zunächst sind die Kommunen für die Anordnung von Verkehrszeichen auf ihrem Gebiet zuständig.

Im Rahmen von sogenannten Hauptverkehrsschauen überprüfen die Kommunen zusammen mit weiteren Verkehrsexperten wie Verbänden, Polizei oder Behörden wie dem Regierungspräsidium Gießen die aufgestellten Verkehrszeichen auf deren Sinn und Rechtmäßigkeit. Dabei werden u.a. überflüssige Verkehrszeichen entfernt.

Veranstaltungen:

Außerdem erteilt es Erlaubnisse für Veranstaltungen auf Straßen, die mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sofern sich die Veranstaltungen über das Gebiet eines Landkreises hinaus erstrecken. Dies sind z. B. motorsportliche Veranstaltungen wie Rallyes oder Oldtimerausfahrten mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 30 Fahrzeugen, aber auch radsportliche Veranstaltungen, Wanderungen, Marathons oder Triathlons. Siehe hierzu auch unter Download "Informationen zum Erlaubnisverfahren für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen". Darüber hinaus genehmigt das Regierungspräsidium Gießen Straßensperrungen oder Umleitungen, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung notwendig werden.

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Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!

Steffanie Börner

Verkehrszeichen sowie straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Verkehrszeichen, straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO bei landkreisübergreifenden Maßnahmen

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Sabine Kummer

straßenverkehrsrechtliche Anordnungen gem. § 45 StVO

Verkehrszeichen, straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO bei landkreisübergreifenden Maßnahmen

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