Jugendlicher im Auto mit Führerschein in der Hand

Fahrerlaubnis

Lesedauer:2 Minuten

Das Regierungspräsidium Gießen ist im Bereich des Führerscheinwesens die Fach- und Rechtsaufsicht über die Fahrerlaubnisbehörden in den Landkreisen Vogelsberg, Marburg-Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg.

Daneben ist das RP hessenweit zuständig für die Anerkennung von Kursprogrammen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Diese Programme sind unter Umständen für Personen interessant, denen die Fahrerlaubnis entzogen werden musste.

Kursleiterinnen und -leiter, die besondere Aufbauseminare für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrerinnen und –fahrer durchführen, werden für den Bereich des Landes Hessen vom RP Gießen anerkannt.

Aufbauseminare für Fahranfängerinnen und –anfänger nach § 2a StVG (ASF) werden von einer dazu lizensierten Fahrschule bzw. einer/einem angestellten, lizensierten Fahrlehrerin/Fahrlehrer durchgeführt. Die entsprechenden Moderatorinnen bzw. Moderatoren werden vom zuständigen Regierungspräsidium anerkannt und überwacht. Eine Auflistung aller anerkannten Fahrschulen der Regierungspräsidien Gießen werden unter Downloads zur Verfügung gestellt.

Das bisherige Aufbauseminar für Punktetäter (ASP) gem. § 4 Abs. 8 S. 3 StVG a. F. wird ersetzt durch ein umkonzipiertes Fahreignungsseminar nach § 4 a StVG (neue Fassung ab 01.05.2014).

Dieses besteht aus

  • einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (Durchführung durch berechtigte Fahrlehrerinnen bzw. Fahrlehrer)
  • einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (Durchführung durch berechtigte Verkehrspsychologinnen bzw. Verkehrspsychologen)

Schlagworte zum Thema