LKW auf Straße

Berufskraftfahrerqualifizierung

Das Regierungspräsidium Gießen ist als Bezirksordnungsbehörde zuständig für die Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Hierzu gehören insbesondere die staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten, die Unterricht nach dem BKrFQG und dem BKrFQV durchführen, und deren Überwachung. Das Merkblatt zu den Anträgen finden Sie im unteren Bereich dieser Seite als Download hinterlegt.

Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten
Der Antragsvordruck zur staatlichen Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Weiterbildung und / oder die beschleunigte Grundqualifikation ist als Download hinterlegt. Ebenfalls sind dort die notwendigen Anlagen bereitgestellt.

Anerkennung von Schulungsräumen
Sollten Sie bereits vom Regierungspräsidium Gießen als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt sein und möchten Schulungen in einem weiteren Raum in Hessen durchführen, ist auch für dessen Anerkennung das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

Der Antragsvordruck zur Anerkennung eines Schulungsraumes sowie die erforderlichen Anlagen sind im unteren Bereich dieser Seite als Download hinterlegt.

Schulungsmeldungen
Alle Unterrichtstermine in Hessen - Weiterbildung und beschleunigte Grundqualifikation - sind gem. § 11 Abs. 4 BKrFQG schriftlich spätestens fünf Werktage vor Durchführung des Unterrichts mit folgenden Angaben beim zuständigen Regierungspräsidium anzuzeigen:

1. Anschrift des Unterrichtsortes,
2. Datum des Unterrichtstages,
3. Beginn und Ende der geplanten Unterrichtseinheiten,
4. Gegenstand des Unterrichts nach Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche) und
5. verantwortliche Unterrichtsleitung.

  • Unterrichtsmeldungen können gerne auch gebündelt - z.B. vierteljährlich – erfolgen.
  • Sie können die Meldungen gerne per E-Mail an die E-Mail-Adresse bkf@rpgi.hessen.de richten.
  • Für die Meldung von Unterrichten zur Weiterbildung nutzen Sie gerne auch das im Downloadbereich bereitgestellte Formular.
  • Beispiel für die Berechnung der Meldefrist:

    Die Weiterbildung soll am Samstag, 13.07.2024, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfinden. Rechnerisch korrekt müsste dann die Meldung bis Montag, 08.07.2024 um 8:00 Uhr bei der zuständigen Behörde eingetroffen sein.

  • Änderungen und / oder Absagen sind - auch kurzfristig - zu melden, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlerhafter Meldung oder Gebührenzahlungen für erfolglose Überwachungsversuche zu vermeiden.

Allgemeines
Grundsätzlich stellen Verstöße gegen die Vorschriften des BKrFQG und der BKrFQV Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden können.

Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) erhalten Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes.

Kontakt
Sie können Fragen zum BKrFQG, zur BKrFQV, zu Inhalten und Ausgestaltung der BQR-Meldungen oder zum Anerkennungsverfahren gerne an die unten genannten Kontaktdaten richten.

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