Eine Bergmähwiese im Hohen Westerwald.

Natura 2000

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europaweites Netz von FFH- und Vogelschutzgebieten.

Grundlage für diese beiden Schutzgebietstypen sind Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) der EU von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU von 1992, deren vorrangiges Ziel es ist, die in Europa vorhandene biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Die Auswahl der Gebiete erfolgte nach rein fachlichen Kriterien, maßgebend war dabei das Vorkommen bestimmter Lebensräume und ausgewählter Tier- und Pflanzenarten. Neben bereits bestehenden Schutzgebieten wurde daher auch eine Vielzahl weiterer bedeutender Lebensräume in das Schutzgebietsnetz aufgenommen.

In den Grenzen des Regierungsbezirks Gießen befinden sich knapp 1350 km² NATURA 2000 Flächen, d.h. rund 1/4 der Bezirksfläche unterliegt diesem Schutzstatus. 1/3 dieser Flächen sind FFH-Gebiete, den größeren Restanteil bilden die Vogelschutzgebiete. Die Obere Naturschutzbehörde Gießen verwaltet 139 FFH-gebiete und 14 Vogelschutzgebiete.

Verordnung zu NATURA 2000

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die zu schützenden Lebensräume und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben. Zu diesem Zweck wurden die ausgewählten Natura 2000-Gebiete durch eine Verordnung vom 16. Januar 2008 als Schutzgebiete ausgewiesen und damit formell gesichert.

Diese Verordnung enthält für jedes Gebiet die jeweiligen Erhaltungsziele für die zu schützenden Lebensräume und Arten sowie eine eindeutige Gebietsabgrenzung. Im Einzelfall kann die Sicherung auch mittels einer der herkömmlichen Schutzkategorien nach dem Hessischen Naturschutzgesetz erfolgen (z.B. Landschaftsschutzgebiet)

Praktische Umsetzung des Gebietsschutzes

Die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Lebensräume und Arten sollen nach Art. 6 der FFH-Richtlinie in Bewirtschaftungsplänen festgelegt werden. In Hessen bestehen Bewirtschaftungspläne aus der Grunddatenerfassung, dem Mittelfristigen Maßnahmenplan und dem Gebietsmonitoring.

Bei der Grunddatenerfassung erfolgt eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzobjekte in jedem NATURA 2000-Gebiet. Auf dieser Grundlage wird ein dauerhaftes Gebietsmanagement aufgebaut. Die inhaltliche Ausgestaltung des Gebietsschutzes erfolgt dabei v. a. über Maßnahmenpläne. Bearbeitet werden diese Pläne nach den Vorgaben des Leitfadens für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmenplanung in NATURA 2000- und Naturschutzgebieten.

Die Abstimmung mit den Eigentümern und Nutzern sowie den Kommunen und Fachverbänden steht hierbei im Mittelpunkt. In diesen Maßnahmenplänen werden die jeweiligen Erhaltungsziele konkretisiert und die zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes geeigneten Maßnahmen festgelegt.

Die Umsetzung von Kompensationspflichten soll dabei vorrangig für die Durchführung geeigneter Maßnahmen vermittelt werden. Vertragliche Sicherungsmaßnahmen haben Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen.

In der Verantwortung des Regierungspräsidiums erfolgt unter Aufsicht die Erarbeitung der mittelfristigen Maßnahmenpläne und die örtliche Gebietsbetreuung nach § 31, Abs. 6 HENatG (vom 25.05.2023) durch die Landkreise (Abteilungen für den ländlichen Raum) und den Landesbetrieb Hessen-Forst (Forstbehörden).