Ein Naturschutzgebiets-Schild steht vor einer Wiesen- und Seenfläche.

Nationale Schutzgebiete

Die vielgestaltige mittelhessische Landschaft bietet den Lebensraum für eine große Zahl von Tier- und Pflanzenarten ebenso wie sie für die hier wohnenden Menschen Heimat und Quelle der Erholung ist.

Im Einzelnen ergeben sich die Aufgaben und Ziele des Naturschutzes aus den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG).

Der Flächenschutz ist eines der gesetzlich vorgegebenen Instrumente. Die Auswahl, Sicherung und Betreuung der auf Europäischem Recht beruhenden Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) bildet derzeit einen Schwerpunkt der Arbeit. Auf der Grundlage einer flächendeckenden Grunddatenerfassung wird der Schutz dieser Gebiete anhand von Maßnahmenplänen durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern erreicht.

Die Obere Naturschutzbehörde ist Verordnungsgeber für die auf nationalem Recht beruhenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!

N.N.

Dezernatsleiter/in

Schlagworte zum Thema