Bei Landschaftsschutzgebieten steht in der Regel die Erhaltung einer Kulturlandschaft in ihren vielfältigen Funktionen für den Menschen im Mittelpunkt.
Landschaftsschutzgebiete sind weitaus großräumiger als Naturschutzgebiete, in denen konkret im Gebiet vorkommende seltene Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume geschützt werden sollen.
Die kulturlandschaftliche Bedeutung der größeren hessischen Flussauen als Beispiel, die auch für Mensch und Natur wichtigen Funktionen übernehmen, wird durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gewahrt.
Vor allem folgendeZielsetzungen werden mit der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach dem Gesetz verfolgt:
- die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- die Erhaltung der Landschaft wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ist Aufgabeder Regierungspräsidien (Obere Naturschutzbehörde).