Die Menschen haben, besonders in den letzten zwei Jahrhunderten, die Naturlandschaft umgestaltet. Wälder wurden gerodet, Flüsse eingedämmt, Sümpfe trocken gelegt, Verkehrswege und Siedlungen gebaut. In den letzten 50 Jahren hat sich die landwirtschaftliche Nutzung durch die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die mechanisierte Feldbearbeitung drastisch intensiviert. Althergebrachte Nutzungen verloren an Bedeutung oder sind ganz aufgegeben worden.
Oftmals sind dabei Lebensräume von Tieren und Pflanzen vernichtet und Arten ausgerottet worden. Auch heute noch sind viele Arten in ihrer Existenz und Fortbestand bedroht. Um die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern, wurden Naturschutzgebiete ausgewiesen. Innerhalb dieser Flächen hat die Natur in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen grundsätzlich Vorrang vor allen Nutzungsansprüchen.
Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes kann zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen, Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild wachsender/ lebender Pflanzen- oder Tierarten erfolgen.
Auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen kann ein Gebiet diesen Schutzstatus erlangen. Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche kann ebenso Grund für die Ausweisung sein.
Geschützt werden z. B. Auewälder, intakte Fließgewässer mit ihren Auen und Altwässern, Stillgewässer, Moore, Felsstandorte, Magerrasen und Feuchtwiesen, Hang und Schluchtwälder, aber auch Sekundärbiotope, wie z. B. aufgelassene Tagebaustätten.
Im Regierungsbezirk Gießen sind 173 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 5.783,95 ha ausgewiesen. Viele Naturschutzgebiete sind eingebunden in das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000.