Ein Naturschutzgebiets-Schild steht vor einer Waldfläche.

Vorrangflächen für die Natur

Die Menschen haben, besonders in den letzten zwei Jahrhunderten, die Naturlandschaft umgestaltet. Wälder wurden gerodet, Flüsse eingedämmt, Sümpfe trocken gelegt, Verkehrswege und Siedlungen gebaut. In den letzten 50 Jahren hat sich die landwirtschaftliche Nutzung durch die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die mechanisierte Feldbearbeitung drastisch intensiviert. Althergebrachte Nutzungen verloren an Bedeutung oder sind ganz aufgegeben worden.

Oftmals sind dabei Lebensräume von Tieren und Pflanzen vernichtet und Arten ausgerottet worden. Auch heute noch sind viele Arten in ihrer Existenz und Fortbestand bedroht. Um die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern, wurden Naturschutzgebiete ausgewiesen. Innerhalb dieser Flächen hat die Natur in ihrer Gesamtheit oder in einzelnen Teilen grundsätzlich Vorrang vor allen Nutzungsansprüchen.

Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes kann zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen, Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild wachsender/ lebender Pflanzen- oder Tierarten erfolgen.

Auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen kann ein Gebiet diesen Schutzstatus erlangen. Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche kann ebenso Grund für die Ausweisung sein.

Geschützt werden z. B. Auewälder, intakte Fließgewässer mit ihren Auen und Altwässern, Stillgewässer, Moore, Felsstandorte, Magerrasen und Feuchtwiesen, Hang und Schluchtwälder, aber auch Sekundärbiotope, wie z. B. aufgelassene Tagebaustätten.

Im Regierungsbezirk Gießen sind 173 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 5.783,95 ha ausgewiesen. Viele Naturschutzgebiete sind eingebunden in das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000.

Themen

Mit Erlass vom 01.09.1994 wurde erstmals die amtliche Naturschutzwacht in Mittelhessen eingeführt und bis heute kontinuierlich ausgebaut. In Mittelhessen ist zur Zeit bei 4 Einsatzleitstellen in den Forstämtern

  • Nidda für den Auenverbund Wetterau,

  • Wetzlar für die Lahnaue und die stadtnahen NSG’e,

  • Weilburg für die Lahn und

  • Burgwald für die Naturschutzgebiete im Burgwald

eine Naturschutzwacht eingerichtet.

Bei Bedarf wird die Naturschutzwacht allerdings auch gebietsübergreifend eingesetzt. Die Einsatzzeiträume sind dabei regional verschieden und werden ständig den aktuellen Erfordernissen vor Ort angepasst. Die Koordination erfolgt durch den Projektleiter.

Die Kosten für die Einsätze, die im Wesentlichen an Sonn- und Feiertagen stattfinden, betragen zurzeit rd. 27.000 Euro pro Jahr. Die Präsenz der Naturschutzwacht soll in besonderen Schwerpunktgebieten einer Gefährdung der Schutzziele durch Freizeitnutzung, Erholung und den Fremdenverkehr entgegenwirken. Sie ergänzt die regelmäßige Observation der Gebiete durch die zuständigen Forstämter und wirkt entscheidend an der Information über die Schutzgebiete, die Schutzziele und Verbote sowie bei der Besucherlenkung mit.

Aufgaben:
Überwachung der Vorschriften zum Schutz der Natur, der Gewässer, des Waldes Information der Erholungssuchenden zur Akzeptanz der Naturschutzgebiete.

Personal:
Waldarbeiter des Landes Hessen mit besonderer Schulung in den Aufgabenbereichen Naturschutz und Landschaftspflege.

Ausstattung:
Einheitliche Bekleidung, Ausweis, Handy, Merkblätter/Informationsblätter, Schutzgebietsverordnungen, Fernglas, Fachliteratur

Einsatzfahrzeuge:
Privat-/Dienstfahrzeuge, die Fahrzeuge führen ein weithin sichtbares Schild mit der Aufschrift „Regierungspräsidium Gießen – Naturschutzwacht“

Informationen:
Einsatzleitstellen bei den genannten Forstämtern.

Stehen Naturschutz und Erholung im Konflikt?

In unserer zunehmend technisierten Welt suchen viele Menschen Ausgleich und Erholung in der freien Natur. Gerade in dicht besiedelten Ballungsräumen wirken weitgehend naturnah erhaltene Bereiche besonders anziehend: Naturschutzgebiete. Da es sich bei diesen streng geschützten Gebieten um die letzten Rückzugsnischen für viele, oftmals vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten handelt, gelten dort auch besondere Vorschriften, die spezifisch auf die jeweiligen Schutzgründe abgestimmt sind.

Die Nutzung der Naturschutzgebiete für Sport und Erholung ist daher nicht immer möglich, aber häufig auch erlaubt. Aus naturschutzfachlichen Gründen kann es untersagt sein, die Wege zu verlassen, zu reiten, zu lagern, zu baden, Boot zu fahren, Blumen zu pflücken oder Tiere zu beunruhigen.

Welche Vorschriften für ein Gebiet gelten, können Sie entsprechenden Hinweistafeln, die an den Grenzen bzw. Zugängen zu den Naturschutzgebieten aufgestellt sind, entnehmen. Auskunft erteilt darüber hinaus das jeweils zuständige Forstamt, dem auch die Überwachung und Betreuung des Gebietes obliegt. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, eine Befreiung von den Verboten einer Naturschutzgebiets-Verordnung einzuholen. Hier ist auf Antrag durch das Regierungspräsidium ein förmliches Verfahren durchzuführen.

Geocaching:

Auch in Mittelhessen nimmt die Zahl der Geocaches (geheime Verstecke in Form von Plastikdosen o. ä. mit Papierlogbuch, die per GPS gesucht werden) stetig zu. Die freie Natur spielt bei der Wahl der Verstecke eine große Rolle. Besonders beliebt sind attraktive Landschaften, Felsen, Wälder oder Naturschutzgebiete. Aber gerade diese beruhigten Orte, abseits der üblichen und viel genutzten Freizeit- und Erholungsräume, sind oftmals gleichzeitig auch Brutstätten oder Rückzugsorte scheuer, zum Teil seltener, besonders bedrohter, geschützter Tierarten.

Besonders wiederkehrende Störungen haben teilweise erhebliche Folgen. In den meisten Fällen geschiet dies jedoch nicht absichtlich, sondern weil vielen Geocachern die Problematik nicht bewusst ist.

Gut geeignet zum Austausch von gegenseitigen Informationen und zur Sensibilisierung der Teilnehmer für die Belange des Natur- und Artenschutzes sind regionale Geocaching-Stammtische. Am "1. Stammtisch Hüttenberger Land - Naturschutz" (http://coord.info/GC3B6CMÖffnet sich in einem neuen Fenster, einsehbar für angemeldete Nutzer der Datenbank geocaching.com) nahmen Mitarbeiterinnen des Regierungspräsidiums Gießen teil und informierten über mögliche Probleme beim Geocaching im Zusammenhang mit dem Tierartenschutz. Speziell wurden ungeeignete Cache-Verstecke erörtert und auf die Regeln für das Verstecken von Geocaches in Naturschutzgebieten eingegangen.

Auf Anfrage ist die Teilnahme von Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Gießen auf weiteren Geocaching-Stammtischen zu dem Thema "Naturschutz" möglich.

Nach § 5 Abs.1 Ziff. 1a HAGBNatSchG werden durch die das NSG ausweisende Naturschutzbehörde Bewirtschaftungspläne erstellt, in denen gutachtlich Pflegemaßnahmen aufgeführt sind, die der Erreichung des Schutzzweckes dienen. Pflegemaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn es nicht um die natürlich Entwicklung als Schutzziel geht. Das ist bei Naturschutzgebieten erforderlich, in denen Lebensräume und Artvorkommen geschützt sind, die das Ergebnis einer historischen extensiven Landnutzung darstellen. Diese Nutzung findet heute meist nicht mehr. Hierzu gehören z.B. Borstgrasrasen, orchideenreiche Magerrasen, Wachholderheiden und Streuwiesen.

Der Pflegeplan wird i.d.R. hierbei die Beweidung mit Schafen und Ziegen im Hütebetrieb oder die Streuwiesennutzung durch einschürige Mahd im Detail aufzeigen. Seine Umsetzung durch geeignete Landwirte soll den dauerhaften Erhalt des Schutzzweckes eines Naturschutzgebietes gewährleisten. Mittelfristige Pflegepläne haben meist eine Laufzeit von 10 Jahren. Aus ihnen werden die jährlich erforderlichen Maßnahmen abgeleitet. Bei diesen Jahresplänen werden alle Maßnahmen vorab mit den Hauptnutzern im Gebiet, z.B. den Land- und Forstwirten, den Gemeinden, den Fischerei- und Jagdberechtigten und den örtlichen Gebietsbetreuern abgestimmt.

Ziel der jährlichen Maßnahmenplanung ist, soweit möglich eine naturschutzfachlich günstige Nutzung im Naturschutzgebiet zu erhalten oder wieder einzuführen. Hierzu wird auch verstärkt auf finanzielle Unterstützung der Landwirte im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) gesetzt. Die lokale Gebietspflege und -betreuung (jährliche Maßnahmenplanung und -abstimmung sowie die Umsetzung der Maßnahmen) steht in der Verantwortung des Regierungspräsidium. Zur Umsetzung bedient es sich der in der Fläche agierenden Forstämter des Landesbetrieb Hessen-Forst.

Der Abschluss von Rahmenverträgen im Rahmen des HALM erfolgt durch das zuständige Amt für den ländlichen Raum beim Landkreis.

In stark besucherfrequentierten Naturschutzgebieten im Burgwald, entlang der Lahn zwischen Gießen und Wetzlar sowie in der Wetteraue informiert die amtliche Naturschutzwacht die Besucherinnen und Besucher über die Schönheiten und Empfindlichkeiten des Gebietes.

Beschreibung der einzelnen Naturschutzgebiete

Alle Naturschutzgebiete des Regierungsbezirks Gießen erhalten auf den Wegen an ihren Eingängen neue Hinweisschilder, die mit einem QR-Code versehen werden. Wer diesen QR-Code mit einer geeigneten APP auf seinem Smartphone scannt, erhält über eine Internetseite des Landes Hessen Informationen zu diesem Naturschutzgebiet.

Alle Naturschutzgebiete des Regierungsbezirks Gießen erhalten auf den Wegen an ihren Eingängen neue Hinweisschilder, die mit einem QR-Code versehen werden. Wer diesen QR-Code mit einer geeigneten APP auf seinem Smartphone scannt, erhält über eine Internetseite des Landes Hessen Informationen zu diesem Naturschutzgebiet.

Die Informationen umfassen den Namen des Gebietes mit einem Bild, Angaben zu dem Ausweisungsjahr, der Flächengröße, der örtlichen Lage, eine Kurzbeschreibung sowie teilweise Auflistungen zu seltenen Pflanzen- und Tierarten, Pflegemaßnahmen, Kulturgeschichtliche Hintergründe, die Bitte, bestimmte Verhaltensweisen einzuhalten, und falls zutreffend, mit welchen Natura 2000 Gebieten (Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten) es Überschneidungen gibt. Darüber hinaus wird eine Übersichtskarte und die Verordnung ggf. mit weiteren Änderungsverordnungen verlinkt.

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