Ein Schmetterling sitzt auf einem Blatt.

Biodiversität – Biologische Vielfalt erhalten

Biodiversität, also die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten sowie deren genetische Vielfalt, ist die wesentliche Voraussetzung für einen intakten Naturhaushalt.

Die Biodiversität stellt auch für den Menschen eine unverzichtbare Lebensgrundlage dar. Ihr Erhalt ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur ein ökologisches Gleichgewicht der Lebensräume und der dazugehörigen spezifischen Tier- und Pflanzenarten gewährleistet die Sicherstellung von sogenannten „Ökosystemdienstleistungen“ wie zum Beispiel sauberes Wasser, saubere Luft oder fruchtbare Böden.

Intakte Lebensräume wie zum Beispiel Wälder und Fließgewässer gewährleisten eine spezifische Artendichte. Die Vielzahl an unterschiedlichen Lebensräumen und eine hohe Artenvielfalt sind somit ein Garant für das Erbringen einer Vielzahl verschiedener Ökosystemdienstleistungen, die im Wesentlichen durch die in ihnen vorkommenden Arten erbracht werden. Die Artenvielfalt innerhalb eines Ökosystems ist daher sehr wichtig. Die genetische Vielfalt aller Lebewesen wiederum ermöglicht notwendige Anpassungen an sich verändernde Umweltbedingungen und hat damit eine große Bedeutung für das Überleben und die Diversität einzelner Arten.

Weltweit ist jedoch ein stetiger Verlust an Biodiversität zu beobachten. Lebensraumzerstörung, intensive Landnutzung, der Eintrag von Schadstoffen, die Ausbreitung sogenannter „invasiver Arten“ und nicht zuletzt der Klimawandel gelten unter anderem als Ursachen für einen fortschreitenden Artenschwund und den Rückgang der biologischen Vielfalt.

Das Land Hessen hat daher im Jahr 2013 im Rahmen einer Hessischen Biodiversitätsstrategie zehn strategische Ziele formuliert, mit deren Umsetzung der Verlust der Biodiversität aufgehalten werden soll:

  • Verbesserung des Erhaltungszustandes schützenswerter Lebensräume und Arten in den NATURA 2000-Gebieten
  • Erarbeitung von Artenhilfskonzepten für hessische „Verantwortungsarten“
  • Sicherung stabiler und gesunder Lebensverhältnisse für die Bevölkerung durch die Ökosysteme
  • Beitrag der Landwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen und Arten
  • Günstiger Erhaltungszustand der hessischen Wälder
  • Wiederherstellung eines ökologisch günstigen Zustandes der hessischen Fließgewässer
  • Kontrolle und Eindämmung invasiver Arten
  • Monitoring zur Überprüfung des Erfolges von Maßnahmen
  • verstärkte Einbindung von Ehrenamt und Wissenschaft und Ausbau des gegenseitigen Wissenstransfers
  • Wertschätzung der biologischen Vielfalt durch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unterstützung des Erhalts

Themen

Nicht jede gebietsfremde Art stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Einige davon haben jedoch negative Auswirkungen auf heimische Arten, Lebensgemeinschaften oder Lebensräume. Sie gelten als invasiv.

Bereits seit der Eiszeit wandern gebietsfremde Arten in unsere Umwelt ein, bestehende Ökosysteme unterliegen damit einem steten Wandel. Dies sind natürliche Prozesse und in der Regel kein Grund zur Sorge. Das Tempo der Besiedlung mit nicht heimischen Arten hat sich allerdings in den vergangenen Jahren extrem erhöht. Ursachen dafür sind die zunehmende Globalisierung mit weltweitem Handel, Transport und Verkehr, Reisen in alle Welt, der Klimawandel und nicht zuletzt der Eingriff des Menschen in die Natur.
So werden immer mehr Tier- und Pflanzenarten beabsichtigt oder unbeabsichtigt verschleppt, die sich dann in Gebieten außerhalb ihres natürlichen Herkunftsbereiches ansiedeln können.

Weltweit gelten biologische Invasionen mit gebietsfremden Arten als zweitwichtigste Ursache für den Verlust der biologischen Vielfalt, auch Biodiversität genannt.

Dieses Problem hat auch die Europäische Union erkannt. 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Sie hat die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen invasiver Arten auf die biologische Vielfalt, die Gesundheit des Menschen und wirtschaftliche Schäden in der Union zum Thema.

Wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die sogenannte „Unionsliste“, auf der invasive Tier- und Pflanzenarten von unionsweiter Bedeutung gelistet sind. Diese wird regelmäßig um weitere Arten ergänzt und aktualisiert. Steckbriefe mit wesentlichen Angaben zum Vorkommen und Aussehen der aktuell gelisteten Arten können in einem Skript des Bundesamtes für Naturschutz (eingesehen werden.

Für diese Tier- und Pflanzenarten gelten EU-weite Verbote. So dürfen diese nicht ins Gebiet der EU gebracht, hindurch transportiert, gehalten oder gezüchtet werden. Außerdem ist der Erwerb, die Verwendung oder der Tausch untersagt. Selbstverständlich dürfen diese Tier- und Pflanzenarten nicht ausgesetzt werden. Das Freisetzungsverbot gilt im Übrigen grundsätzlich auch für alle heimischen Arten mit wenigen Ausnahmen für Berechtigte.

Vorrangiges Ziel der Verordnung ist die Prävention, gebietsfremde invasive Arten einzubringen bzw. anzusiedeln. Dies soll unter anderem durch die umfassende Information der Öffentlichkeit geschehen. Arten, die erstmalig auftreten oder sich noch in einer frühen Phase der Invasion befinden, können durch geeignete Früherkennungsmaßnahmen und eine sofortige Beseitigung an einer Etablierung gehindert werden.

Für bereits weit verbreitete Arten sieht die Verordnung ein angepasstes Management vor. Deren Bekämpfung ist meist sehr zeitaufwendig und kostenintensiv ist, weshalb es hierbei besonders wichtig ist, gezielt dort anzusetzen, wo es u.a. zu Gefährdungen der Biodiversität kommt. Die Maßnahmen müssen erfolgversprechend und verhältnismäßig sein. Für den fachlich sinnvollen Umgang dieser Arten sind sogenannte Management- und Maßnahmenblätter anzuwenden, die einen länderübergreifend abgestimmten Rahmen für das Management der einzelnen Arten vorgeben. Abrufbar sind diese auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums (s. Link).

Neben der genannten Verordnung und der zugehörigen Unionsliste gibt es zum Themenbereich der invasiven Arten weitere wichtige Entscheidungshilfen. Das Bundesamt für Naturschutz in Bonn hat hierzu die sogenannten „Schwarzen und Grauen Listen invasiver und potenziell invasiver Pflanzenarten“ für Deutschland erarbeitet. Nähere Informationen zu diesen Listen finden Sie im zugehörigen Infoblatt „Invasive gebietsfremde Pflanzen nach EU-Recht und nach deutschem Recht“

Ansprechpartner/ innen:

Bekämpfung & Management invasiver Arten in der Natur 
Lisa Küchen  
Tel. 0641 303 5586
E-Mail: Lisa.Kuechen@rpgi.hessen.de

EU-LIFE-Projekt „LiLa –Living Lahn“ zu invasiven Pflanzen
Jutta Neumann  
Tel. 0641 303 5552
E-Mail: Jutta.Neumann@rpgi.hessen.de

Fundtiere und Genehmigungen
Funktionspostfach: Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de

Teilweise mehrjährige und bereits abgeschlossene Projekte wurden vom RP Gießen initiiert, um weitere Erfahrungswerte im Umgang mit invasiven Pflanzenarten zu gewinnen und um Wissenslücken zu füllen.

Dabei erfolgt bzw. erfolgte eine fachliche Begleitung und Auswertung durch zwei Biologen.

Vergleichende Untersuchung zur Bekämpfung und Ausbreitungsprävention invasiver Pflanzen im Rahmen des EU-LIFE-Projektes „LiLa – Living Lahn“

Das LIFE-Projekt „LiLa – Living Lahn“ ist ein von der EU gefördertes Projekt zur großräumigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Lahn. Mehrere Bundes- und Landesbehörden haben sich in dem Projekt zusammengeschlossen und auch das Regierungspräsidium Gießen gehört zu den Projektpartnern.

Ein Teilprojekt beschäftigt sich mit der Bekämpfung und Ausbreitungsprävention invasiver Pflanzen in den Fließgewässersystemen der Perf (Landkreis Marburg-Biedenkopf) und des Kerkerbachs (Landkreis Limburg-Weilburg). Ziel ist es, an der Lahn und im jeweiligen Projektgebiet naturnahe Uferstrukturen zu erhalten, zu fördern und wiederherzustellen. Eine flächendeckende Bekämpfung invasiver Pflanzen soll nicht erreicht werden.

Untersucht wird im Projekt vor allem, inwieweit gezielte Bekämpfungsmaßnahmen ausgewählter Vorkommen eine (Fern)Ausbreitung verhindern bzw. minimieren können und welche Erfahrungswerte (Aufwand, Kosten, Bekämpfungserfolg) aus den Maßnahmen gewonnen werden können. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Verschleppungsprävention bei baulichen Maßnahmen im Fließgewässerbereich erprobt werden.

Das abschließende Projektziel ist es, ein auf andere Regionen übertragbares „Handbuch zum Umgang mit invasiven Pflanzen in Fließgewässersystemen“ einschließlich eines „Handlungsleitfadens zur Verschleppungsprävention bei Baumaßnahmen“ zu erstellen. Gedacht ist das Handbuch als allgemeine Handlungsempfehlung für Naturschutzbehörden, Planungsbüros und alle Interessierte.

Nadelkrautbekämpfung im Natura-2000-Gebiet „Brückerwald und Hußgeweid“ bei Amöneburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf)

Im Natura-2000-Gebiet „Brückerwald und Hußgeweid“ in der Nähe von Amöneburg konnte sich in einem Schutzgebiet liegenden Amphibienteich eine gebietsfremde Wasserpflanze ansiedeln: das aus Australien und Neuseeland stammende Nadelkraut (Crassula helmsii). Es ist davon auszugehen, dass die beliebte Aquarienpflanze ursprünglich in dem Gewässer ausgesetzt wurde. Trotz verschiedener Bekämpfungsmaßnahmen konnte sich die Art bereits in einem benachbarten Teich ansiedeln.

Das Nadelkraut hat eine ausgeprägte Neigung zu Dominanzbeständen und stellt eine potenzielle Gefahr für heimische Arten und Lebensgemeinschaften dar. In Kooperation mit dem Forstamt Kirchhain und externen Biologen versucht das RP Gießen seit einigen Jahren, die Art wieder zurückzudrängen. Um eine weitere Verschleppung in angrenzende Gewässer und Feuchtgebiete zu verhindern, werden nun auch die Besucherinnen und Besucher des Schutzgebietes gebeten, das direkte Umfeld der betroffenen Teiche zu meiden und Hunde dort nicht frei laufen zu lassen.

Weitergehende Informationen dazu finden Sie in dem Merkblatt „Verschleppungsprävention zum Nadelkrautvorkommen im FFH-Gebiet Brückerwald und Hußgeweid“ sowie in einer Pressemitteilung des RP vom 28.11.2013.

Untersuchungen zur Staudenlupine in den Höhenlagen des Westerwaldes und des Vogelsberges

Von 2012 bis 2014 wurden Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Staudenlupine (Lupinus polyphyllus) in den Höhenlagen des Westerwaldes und des Vogelsberges untersucht. Die ursprünglich aus Nordamerika stammende Lupine besitzt eine große Ausbreitungstendenz. Über die eine Anreicherung von Luftstickstoff im Boden bewirkt sie nachhaltige Vegetationsveränderungen besonders bei Mager- und Borstgrasrasen. Arten wie z.B. die gefährdete Arnika werden dadurch zusätzlich in ihren Beständen bedroht. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Art schnittempfindlich ist und durch konsequente, mehrfache Mahd erfolgreich zurückgedrängt werden kann.

Wissenschaftliche Begleitung der Springkrautbekämpfung im Braunfelser Weipersgrund (Lahn-Dill-Kreis)

Ebenfalls von 2012 bis 2014 wurden im Braunfelser Weipersgrund im Auftrag des RP Gießen Bekämpfungsmaßnahmen gegen das Indische Springkraut fachlich begleitet. Die Bekämpfung erfolgt in dem Seitental des Solmsbachs zum Schutz wertvoller Biotope und eines reichen Artenspektrums und wird mit hohem Engagement vom örtlichen Ehrenamt durchgeführt. Wichtiger Bestandteil des Projektes war u.a. die Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen auf das Reproduktionsverhalten seltener Insektenarten (wie z.B. der Blauflügel-Prachtlibelle) durch dominante Springkrautvorkommen.

Das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) ist eine gebietsfremde Pflanze, deren Gefährdungspotenzial für das ökologische Gleichgewicht als relativ gering eingeschätzt wird. Bekämpfungsmaßnahmen mit dem Ziel der Ausrottung sind daher grundsätzlich nicht angezeigt. Diese wären in der Regel nicht angemessen und erfolgsversprechend. Allerdings sind noch nicht alle Auswirkungen des Springkrauts auf heimische Arten und Lebensräume abschließend untersucht. Eine weitere Ausbreitung der Art sollte daher vorsorglich unterbunden werden.

Die Untersuchungsergebnisse dieses dreijährigen Projekts machen daher auch deutlich, dass Maßnahmen gegen das Springkraut gewählt werden sollten, die mit wenig Aufwand einen großen Effekt erzielen. So sollten z.B. Neuansiedlungen und Pionierpopulationen auf bislang unbelasteten Flächen rechtzeitig und nachhaltig entfernt werden um eine Etablierung und den Aufbau einer sogenannten Samenbank zu verhindern. Samen des Indischen Springkrauts können im Erdreich bis zu sieben Jahre lang keimfähig bleiben.

Pilotprojekt zur Ausbreitungsprävention des Indischen Springkrauts im Solmsbachtal (Lahn-Dill-Kreis)

In Kooperation mit den Gemeinden Schöffengrund, Waldsolms und der Stadt Braunfels wurde vom RP Gießen im Juni 2013 ein Projekt zur Springkrautprävention im Solmsbachtal ins Leben gerufen. Ziel des Projektes war es, betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie örtliche Naturschutzgruppen über die Springkrautproblematik zu informieren und zu einfachen präventiven Maßnahmen im Hinblick auf eine Ausbreitungsprävention zu aktivieren. Dabei sollten bislang „springkrautfreie“ Bereiche möglichst langfristig durch Bürgerbeteiligung vor einer weiteren Besiedlung bewahrt werden. Insbesondere der NABU Waldsolms mit seinen Mitgliedern wurde initiativ und nach Abschlussuntersuchungen im Jahr 2014 zeigte sich, dass an den maßgeblichen Stellen das Indische Springkraut erfolgreich eingedämmt werden konnte. In den kommenden Jahren sind weitere Maßnahmen durch die Ehrenamtlichen in Planung. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Projekt legen nahe, dass ein solches Präventionskonzept grundsätzlich auch auf andere Regionen und auch im Hinblick auf andere invasive Pflanzenarten übertragbar sein kann.

Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)

Das Förderprogramm HALM ist das Werkzeug der 2. Säule der GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik) zur Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen in Hessen und soll zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Erhaltung der Kulturlandschaft beitragen.

Dem HALM zuvor gingen in den Jahren 2000-2006 das Hessische Landschaftspflegeprogramm (HELP) und von 2007-2013 das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP). Von 2014-2020 können die hessischen Landwirte auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach HALM Richtlinien bewirtschaften.

Diese Richtlinien sollen der Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Kulturlandschaften, sowie der Schaffung von Biotopverbundsystemen dienen. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Biotopverbundkonzeptes sind bereits amtlich ausgewiesene Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete, NATURA 2000-Gebiete und geschützte Landschaftsbestandteile. Ebenso können durch die Richtlinien Flächen gefördert werden, die einen besonderen Wert für den Naturschutz und die Landschaftspflege haben und nicht in einem Schutzgebiet liegen.

Anders als bei HIAP, bei dem der Landwirt einen Vertrag abschließen musste, gibt es bei HALM Zuwendungsbescheide. Die Verpflichtungszeit hängt vom jeweiligen Förderverfahren ab, beträgt in den meisten Fällen jedoch 5 Jahre. Die Vergütung läuft anhand der in den Richtlinien festgelegten Höhe der Förderung.

Der Maßnahmenkatalog besteht aus sieben Förderverfahren, die die nachhaltige Bewirtschaftung auf den landwirtschaftlichen Flächen fördern. Mit HALM wird in Hessen auch die Erhaltung der Streuobstbestände wieder gefördert.

Grundsätzlich liegt der Schwerpunkt auf der extensiven Bewirtschaftung von Grünland und Äckern um Arten oder Biotoptypen zu fördern. Im nachhaltigen Ackerbau kann das z.B. der Anbau von jährlich mindestens fünf verschieden Hauptfruchtarten sein, die Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter oder das Anlegen von Blühstreifen. Auf Dauergrünland können Verfahren gefördert werden, die zur Grünlandextensivierung beitragen, oder zum Schutz bodenbrütender Vögel dienen. Diesen Verfahren sind jeweils spezifische Förderverpflichtungen angehängt, nach denen der Landwirt die Flächen bewirtschaften muss.

Das Förderverfahren „Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen“ richtet sich besonders an die Erhaltung wertvoller Biotope, sowie der Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen. In Verbindung zu diesem Förderverfahren ist es dem Landwirt möglich, Naturschutzfachliche Sonderleistungen (NSL) auf Grünland durchzuführen (Dauergrünland, Grünlandextensivierung, Bodenbrüterschutz), diese bringen ihm zusätzlich zur Förderung etwa 60 - 150 Euro pro Hektar ein. Die NSL sind in drei Stufen und sechs Kategorien unterteilt, welche unter anderem den Zeitpunkt der Nutzung, die Technik und die Beweidung streng regeln.

Flächen in NATURA 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten genießen Priorität. Wenn sich die Maßnahme aus dem abgestimmten Maßnahmenplan für ein NATURA 2000-Gebiet ableitet, genießt die Förderung einen weiteren Vorrang.

In Verantwortung des RP werden Maßnahmenpläne für NATURA 2000-Gebiete, die überwiegend Schutzgüter des „Offenlandes“ beherbergen (z.B. Magere Flachlandmähwiesen, Bergmähwiesen, Magerrasen, Lebensstätten des Wiesenknopf-Ameisenbläulings) durch die entsprechenden Fachdienst bei der örtlichen Kreisverwaltung erarbeitet. Hier finden Sie auch den örtlichen Regionalbetreuer für das jeweilige NATURA 2000-Gebiet.

Eine durch die HALM-Förderung unterstützte naturschutzkonforme Landbewirtschaftung stellt insbesondere bei der Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes in NATURA 2000-Gebieten das wichtigste Standbein dar.

Die Durchführung der vereinbarten Leistungen und die Richtigkeit der Flächenangaben werden von einer zentralen Prüfstelle überwacht. Ausführliche Informationen zur Förderung von Naturschutzleistungen im Rahmen des HALM und zu den Antragsfristen in Ihrem Kreis erhalten Sie über den für Sie zuständigen Landkreis.

Ansprechpartner

Jürgen Busse
Tel. 0641 303 5580
E-Mail: Juergen.Busse@rpgi.hessen.de

Sebastian Ernst
Tel. 0641 303 5585
E-Mail: Sebastian.Ernst@rpgi.hessen.de

 

Die Obere Naturschutzbehörde ist für die Aufstellung von Arten-Maßnahmenplänen zuständig, wie es in § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist.

Bei der Aufstellung der Arten-Maßnahmenpläne stehen Arten des Anhangs IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) im Mittelpunkt, die sich in Hessen in einem schlechten Erhaltungszustand befinden.

Fachliche Grundlage für die Erstellung eines Arten-Maßnahmenplans ist in der Regel ein bestehendes Artenhilfskonzept (AHK) des Landes Hessen. Darüber hinaus bilden aktuelle Verbreitungsnachweise sowie Einschätzungen lokaler Ansprechpartnerinnen und -partner das Fundament des Plans.

Ziel ist es, die vorhandenen lokaken Populationen durch kurzfristig wirksame Maßnahmen gezielt zu stärken. Damit soll zum einen dem weiteren Verlust lokaler Populationen und besiedelter Areale entgegengewirkt werden, zum anderen wird der Ausbreitungsdruck der Tiere in neue Lebensräume erhöht.

Der Plan bündelt daher alle sowohl im Rahmen des Gebietsmanagements bereits laufenden, als auch alle, zum Teil rechtlich-verpflichtenden, Maßnahmen außerhalb der Schutzgebietskulisse und legt fest, was, wo und von wem zur Unterstützung einer Art konkret getan wird. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch verschiedene Behörden und Partnerinnen und Partner vor Ort.

Für folgende Arten befindet sich derzeit ein Arten-Maßnahmenplan in der Aufstellung: Geburtshelferkröte – Wechselkröte – Feldhamster.

Alle bereits veröffentlichten Arten-Maßnahmenpläne finden Sie unten zum Downloaden. Zum Öffnen des Anhangsdes Maßnahmenplans Gelbbauchunke ist ein Passwort erforderlich, das Sie bei Vorliegen eines besonderen Grunds bei den genannten Ansprechpartnerinnen und -partnern anfordern können.

Ansprechpartner/ innen

Jürgen Busse
Tel. 0641 303 5580
E-Mail: Juergen.Busse@rpgi.hessen.de

Bettina Schreiner
Tel. 0641 303 5598
E-Mail: Bettina.Schreiner@rpgi.hessen.de

Im Jahr 2018 hat Hessen das Sonderprogramm „Förderung der Leitarten der Feldflur“ ins Leben gerufen. Damit soll dem Rückgang von Arten wie Feldhamster, Rebhuhn und Feldlerche in landwirtschaftlich genutzten Gebieten entgegengewirkt werden. Die Bestände sollen gesichert und eine Ausbreitung in umliegende Regionen ermöglicht werden.

Ansprechpartner/ innen

Jürgen Busse
Tel. 0641 303 5580
E-Mail: Juergen.Busse@rpgi.hessen.de

Bettina Schreiner
Tel. 0641 303 5598
E-Mail: Bettina.Schreiner@rpgi.hessen.de

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