Neue Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Kassel
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Dienstunfallfürsorge, des Sachschadensersatzes und der Regressverfahren infolge eines Dienstunfalls der Beamtinnen und Beamten sowie der beamteten Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der nachfolgenden Dienststellen ist zum 1. Oktober 2022 vom Regierungspräsidium Gießen auf das Regierungspräsidium Kassel übergegangen:
- Schulen, Staatliche Schulämter, Lehrkräfteakademie und staatlichen Fachschulen im Bezirk des Regierungspräsidiums Gießen
- Abendschulen (hessenweit).
Für die Beamtinnen und Beamten des Regierungspräsidiums Gießen und der Hessischen Ämter für Soziales und Versorgung erfolgte die Zuständigkeitsänderung für die Bearbeitung der oben angegebenen Verfahren zum 1. Dezember 2022.
Im Zuge dessen sind Neuanträge auf dem Dienstweg und Unterlagen in laufenden Verfahren ab sofort beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen.