Unfallfürsorge

Änderung der Zuständigkeit im Bereich der Dienstunfallfürsorge, Unfallfürsorge bei Tarifbeschäftigten und Regress bei Schadensersatzansprüchen

Neue Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Kassel

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Dienstunfallfürsorge, des Sachschadensersatzes und der Regressverfahren infolge eines Dienstunfalls der Beamtinnen und Beamten sowie der beamteten Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der nachfolgenden Dienststellen ist zum 1. Oktober 2022 vom Regierungspräsidium Gießen auf das Regierungspräsidium Kassel übergegangen:

  • Schulen, Staatliche Schulämter, Lehrkräfteakademie und staatlichen Fachschulen im Bezirk des Regierungspräsidiums Gießen
  • Abendschulen (hessenweit).

Für die Beamtinnen und Beamten des Regierungspräsidiums Gießen und der Hessischen Ämter für Soziales und Versorgung erfolgte die Zuständigkeitsänderung für die Bearbeitung der oben angegebenen Verfahren zum 1. Dezember 2022.

Im Zuge dessen sind Neuanträge auf dem Dienstweg und Unterlagen in laufenden Verfahren ab sofort beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen.

Kontakt

Dezernat 14

Zentrale Dienstunfallfürsorge, Sachschadenersatz

Regierungspräsidium Kassel

Postanschrift
Am alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Zuständigkeiten der Unfallkasse Hessen

Die Bearbeitung der Unfallfürsorge der Tarifbeschäftigten erfolgt über die Unfallkasse Hessen in Frankfurt am Main. Infos zum Meldeverfahren von Arbeits- und Wegeunfällen finden Sie auf der Website der Unfallkasse HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Gießen für Regressverfahren

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Unfällen/Körperverletzungen (Regress) im privaten Bereich (außerdienstlich) von aktiven Bediensteten und Beschäftigten (ausgenommen sind die Bereiche Justiz, Finanzen, Polizei und Universitäten) sowie von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern mit Wohnort im Regierungsbezirk Gießen ist weiterhin das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Schadensersatzansprüche des Landes Hessen gegen den Schädiger, die aufgrund von Gewährung von Beihilfeleistungen oder Lohn- bzw. Bezügefortzahlungen entstanden sind.

Kontakt

Dezernat 13

Justiziariat und Kommunales

Regierungspräsidium Gießen

Postanschrift 
Landgraf-Philipp-Platz 1-7 
35390 Gießen

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